Feinstaub und kein Ende – Joggen nur mit Vollschutz

5. Februar 2006

Nachdem ich heute morgen durch eine Kalkulation nachzuweisen versuchte, dass die Tempo-80-Reduktion auf Autobahnen nur wenig bringt, fand ich heute beim Sonntagsblick einen Artikel zum Thema. Unter dem reisserischen Titel "Feinstaubalarm" wird der Feinstaub-Experte (ja sowas gibt es tatsächlich) Peter Staehl vom Bundesamt für Umwelt befragt.

Laut Herrn Staehl sollte man am besten über die Inversionsgrenze gehen, bzw. fahren. Und das möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Momentan liege diese über 1000m. Neben Babys, Kindern und Atemwegserkrankten sind Jogger extrem gefährdet. Für letztere gibt es nur eine Möglichkeit sich zu schützen. Eine Feinstaubmaske muss her.


Feinstaub und kein Ende – Tempo 80-Massnahme bringt 270 kg Feinstaub weniger

5. Februar 2006

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Zürich, Aargau, Solothurn, Bern, Luzern, Schwyz, Zug, Ob- und Nidwalden sowie Uri haben nun eine Tempo-80-Begrenzung auf Autobahnen beschlossen. Aber langsam werden Zweifel an der Massnahme von Politikern offen ausgesprochen. Der Präsident der kantonalen Umweltdirektoren – Willy Haag – ist der Meinung, dass diese Massnahme zu wenig bringen würde; womit ich ihm nur Recht geben kann.

Nachdem ich hier schon verlautbaren liess dass der Individualverkehr nur mässigen Anteil an der Partikelemission trägt und ich dabei kritisiert wurde, dass es sich um eine Studie in der Region Rhein-Main handele, welche sich (angeblich) nicht mit den Schweizer Verhältnissen vergleichen liesse, habe ich nach einer aktuelleren und zudem Schweizer Untersuchung gesucht – und gefunden.

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landwirtschaft (BUWAL) hat am 01.12.2005 mit der Publikation „Feinstaub PM10“ einen umfassenden Fragen/Antwortkatalog zu diesem Thema veröffentlicht. Hierbei werden nicht nur die Begriffe erklärt (was ist eigentlich PM10), Emissionsverfahren und Emissionen genannt, sondern auch Massnahmen empfohlen.

Auf Seite 8 von 46 findet man eine Tabelle mit den Emissionswerten aus dem Jahr 2000. Die Emissionsgruppen sind in vier Untergruppen aufgeteilt: Verkehr, Haushalte, Industrie/Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft. Im Jahr 2000 wurden demnach in der Schweiz „schätzungsweise“ (siehe Text unter der Tabelle) 21100 Tonnen Feinstaub PM10 aus primären Quellen (es gibt nämlich auch sekundäre) in die klare Schweizer Luft geblasen. Die Hitlist sieht hier folgendermassen aus:

  1. 37% Land- und Forstwirtschaft
  2. 29% Verkehr
  3. 27% Industrie und Gewerbe
  4. 7 % Haushalte

Wobei mich die Aussage „Schätzung“ unter der Tabelle etwas verunsichert; denn das sagt mir, dass es keine definitiven Untersuchungen hierzu gibt. Nun könnte man meine „Verkehr an Platz 2“ und somit „Tempo-80-Regelung“ sinnvoll. Aber betrachtet man die in „Verkehr“ zusammen gefassten Verkehrsmittel, so erkennt man folgendes:

Verkehr (siehe oben 29% von 21100 Tonnen Feinstaub = 6100 Tonnen/Jahr)

  • 13% Personenverkehr (2800 Tonnen/Jahr)
  • 8% Güterverkehr (1600 Tonnen/Jahr)
  • 5% Schienenverkehr (1000 Tonnen/Jahr)
  • 3% Luftfahrt (700 Tonnen/Jahr)

Wen betrifft die „Tempo-80-Regelung“ in 12 Kantonen auf Autobahnen nun tatsächlich und welche Wirksamkeit ist dadurch zu erwarten?

  • 13% Personenverkehr (2800 Tonnen/Jahr)

Nun gehen ich rein rechnerisch vor mit den leider nicht zu fassenden Fehlern

  1. Faktor 0,658: Die 12 Kantone liegen im Mittelland der Schweiz, welches 30% (Faktor 0,3) der Gesamtlandfläche ausmacht. Fehler: Das Mittelland ist der am stärksten besiedelte Landstrich. 5 Millionen der 7,6 Millionen der Einwohner der Schweiz leben hier – also 65,8 %. Deshalb setzte ich als ersten Faktor 0,658. Somit nehme ich an, dass im am stärksten Besiedelten Gebiet der meiste Feinstaub produziert wird.
  2. Faktor 0,023: Das Strassennetz der Schweiz umfasst gesamt 71’011 km, wovon 1’638 km Autobahnen sind  (2003). Das ergibt 2,3 % Anteil Autobahnen. Aber wie viele der Autobahnen sind in Ballungszentren? Und auf welchen Streckenabschnitten ist es tatsächlich noch möglich schneller als 80 km/h zu fahren? Innerorts war schon vor der Feinstaub-Tempo-80-Beschränkung Tempo80 üblich. Aber um einen optimistischen Wert zu erhalten kalkulieren wir diesen Fehler mit ein und verwenden Faktor 0,023 und nehmen einfach an, dass auf allen Autobahnen generell 120 km/h gefahren werden darf (Fehler).
  3. Faktor 0,33: Die Geschwindigkeitsreduktionsmassnahme (Tempo80) führt nicht zu einer gänzlichen (totalen) Schadstoffminderung. Der Motor läuft ja trotzdem, die Räder wirbeln Abrieb auf und die Verschleissteile verschleissen weiter. Ich nehme für die Berechnung einfach an, dass sich diese Elemente linear mit der Geschwindigkeit verringern (Fehler). Auf Autobahnen darf 120 km/h gefahren werden. Das heisst nicht, dass alle Autofahrer sofort nach überschreiten der gestrichelten Linie bei der Autobahnauffahrt auf 120 km/h katapultiert werden und diese Geschwindigkeit während des gesamten Verbleibes auf dieser robotermässig halten (Fehler). Ich nehme dies hier beispielhaft zur Berechnung an. Deshalb setze ich hier den „Verringerungsfaktor“ von 0,33 (120 km/h zu 80 km/h). Auch lasse ich ausser Acht, dass Diesel-PKW mehr Feinstaub erzeugen als Benziner (Fehler)
  4. Da der Güterverkehr (LKWs) eh nicht schneller, wie 80 fahren darf, bleibt dieser Faktor ausser Betracht. Wir konzentrieren uns eh nur auf den Personenverkehr. (Zwei Mal Minus ergibt nicht immer Plus)
  5. Berechnung: 2800 Tonnen/Jahr x 0,658 x 0,023 x 0,33 ergibt 13,98 Tonnen/Jahr. Somit werden 14 Tonnen im Jahr Feinstaub weniger produziert durch die Tempo-80-Massnahme – lässt man sämtliche Fehler ausser Betracht.

Betrachtet man nun die Gesamtsumme des Feinstaubes von 21100 Tonnen/Jahr und setzt man nun das (theoretische) Rechenergebnis 14 Tonnen/Jahr Reduktion in Relation, so erkennt man, dass tatsächlich 0,066 % pro Jahr erzielt werden können! Fantastisch! Ich bitte meine Berechnung zu evaluieren. Desweiteren gilt die Tempo-80-Regelung erst mal nur eine Woche womit diese theoritschen 14 Tonnen noch durch 52 (Wochen/Jahr) geteilt werden müssen: 270 kg Feinstaub!