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Im Lexikon der Rechtsirrtümer – Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen räumt der Autor, Dr. jur. Ralf Höcker, mit juristischen Irrtümern auf, die sich hartnäckig, aber falsch in unserem Bewußtsein verankert haben.
Wussten Sie zum Beispiel, dass es Straftatbestände wie Zechprellerei und Beamtenbeleidigung überhaupt nicht gibt? Dass Eltern nicht für ihre Kinder, Kneipenwirte aber für die Garderobe ihrer Gäste haften? Dass es in Deutschland kein gesetzlich vorgeschriebenes Bankgeheimnis gibt? Dass Sie mangelhafte Ware auch ohne Kassenbon umtauschen können? Und dass Sie Ihren Personalausweis getrost zu Hause aufbewahren können, da es kein Gesetz gibt, das das Mitführen des Personalausweises vorschreibt?
Das Buch zeigt außerdem, dass „Schwarzfahrer dann nicht bestraft werden können, wenn sie ganz offen ein „Ich bin Schwarzfahrer“ T-Shirt tragen und diese Absicht auch allen Umstehenden kundtun. Dass man verlorene Verzehrkarten in der Disco in vielen Fällen nicht bezahlen muss, auch wenn es heisst „Bei Verlust der Karte werden 50,- EUR fällig“. Dass es im Arbeitsrecht keine „Aushilfen und Festangestellte“ gibt. Dass Gefängnisausbrüche nicht strafbar sind. Dass es nicht strafbar ist, ein Restaurant zu verlassen, ohne zu bezahlen, wenn man sich während des Essens überlegt, dass man eigentlich doch nicht so viel Geld für ein Essen ausgeben sollte. Dass die GEZ-Kontrolleure keinerlei Rechte gegenüber Schwarzsehern besitzen und die legendären „Peilwagen“ der GEZ niemals existiert haben.
Lexikon der Rechtsirrtümer (Broschiert)
von Ralf Höcker
Broschiert: 332 Seiten
Verlag: Ullstein Tb; Auflage: 1 (Februar 2007)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3548366597