Wahre Liebe? Eher wahrlich bescheuert!

12. April 2007

 Eigentlich war ich soeben ausnahmsweise bei „Blick.ch“ unterwegs, weil ich beim Halten an der Ampel vorhin die reisserische Headline „Klima-Flüchtlinge – Schmid plant Armee-Einsatz“ gelesen hatte. Ich wollte wissen was dahinter steckt, wenn das Schweizer Pendant zur Bild-Zeitung auf der Titelseite eine farbenfrohe Fotokollage mit dieser dicken Überschrift garniert – siehe Bild links unten.

Aber es kam erst einmal viel besser: Unter der Überschrift „Das ist wahre Liebe!“ präsentiert der Blick ein pferdebeschwänztes blondes Mädel von hinten. Das ist nichts Aussergewöhnliches. Aber Britta Oelschläger hat sich ein Tattoo verpassen lassen. Das ist auch noch nichts Aussergewöhnliches. Nur das Tattoo ist kein „Arschgeweih“ frei nach Michael Mittermeier, sondern ein überdimensionaler den Rücken voll bedeckender Stadtplan von Hannover!

Hannover Tattoo

Warum? Na die gute Britta hat einen triftigen und vollkommen einleuchtenden Grund: Sie ist absoluter Hardcorefan des Fussballclubs Hannover 96. Logisch, warum denn sonst. Das ist für mich nicht „Die wahre Liebe“, sondern vollkommen bescheuert. Aber auch irgendwie sinnvoll. Langweilt sich ihr Freund beim Verkehr, so kann er den Weg zur nächsten Kneipe von ihrem Rücken ablesen.

Aber zurück zum Thema „Klima-Flüchtlinge“ und dem geplanten „Armee-Einsatz“ von Samuel Schmid. Die reisserische Titelseite lässt vermuten, dass Schmid die Generalmobilmachung in der Schublade hat und sofort auf jeden schiessen lässt der mit dem Boot von Frankreich aus über den Genfer-See oder von Deutschland her über den Bodensee einreisen möchte – noch dazu wenn es sich um „Schwarze“ Ausländer handelt, wie auf der Titelseite abgebildet. Nein, der Artikel zitiert Samuel Schmid in einer wesentlich humaneren Art:

Was tun? Verteidigungsminister Schmid hat bereits konkrete Pläne in der Schublade. Seine Armee spielt darin die Hauptrolle:

  • Im Inland soll sie zur Betreuung der Flüchtlinge eingesetzt werden und grosse Flüchtlings-Camps einrichten und unterhalten.
  • Im Ausland sind Armee-Einsätze im grossen Stil geplant. Die Meinung in Schmids Departement: Nur massive Hilfe vor Ort kann solche Flüchtlingsströme eindämmen.

Na, vielleicht nutzt Samuel Schmid ja die Strassenkarte von Britta und alles wird gut 🙂


Tipps zu CDs kopieren und Musikdownloads von der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz

12. April 2007

Via „Karsten un(blog)ed“ stosse ich auf einen Artikel samt Handlungshilfe der Schweizer „Stifung für Konsumentenschutz“, welche das Thema „Tipps zu CDs kopieren und Tauschbörsen“ behandelt.

Zitat: „CDs brennen, Hits aus dem Internet laden und nun der Boom der Musik-Handys: Musik scheint unbegrenzt nutzbar. Doch nicht alles ist erlaubt. Häufig sind die Konsumenten überfordert und tappen leicht in Fallen. Mit der kostenlosen Handlungshilfe «CDs brennen und Tauschbörsen» zeigt die SKS, wie der Musik- und Filmfreund legal geniessen kann. Die SKS-Handlungshilfe berücksichtigt auch, was mit dem neuen Urheberrechtsgesetz – zurzeit vom Parlament beraten – ändern könnte.

Dass jeder für den Eigenbedarf (z.B. für Verwandte oder enge Freunde) seine erworbenen CDs und Musikstücke kopieren darf, steht ausser Frage.

Interessant ist aber die Aussage zu folgendem „Tatbestand“:

Musik und Filme aus dem Internet beziehen
Frage: 3) Darf ich aus dem Internet Musik oder Filme gratis herunterladen (downloaden)?
Statt eine CD oder eine DVD zu kaufen, können Sie Musik und Filme auch aus dem Internet herunterladen. Neben Onlineläden für Musik und Filme (so genannte kostenpflichtige Downloadportale; siehe auch Frage 4) werden Musik und Filme auch gratis angeboten. Dabei gilt zu unterscheiden:

  • Musikgruppen oder Plattenfirmen stellen Musik gratis zur Verfügung. Beispielsweise weil die Musik werbefinanziert oder weil sich die Musikgruppen so eine grössere Verbreitung ihrer Musik erhoffen.
  • Auf Tauschbörsen steht Musik gratis zur Verfügung. Die Seiten werden von Internet-kennern betrieben, ohne dass die Musikgruppen oder Plattenfirmen um Erlaubnis gefragt wurden, ob deren Musik ins Internet gestellt werden darf.

Antwort: Für Sie als Konsument ist die Rechtslage klar. Denn die überwiegende Mehrheit der Juristen im Gebiet des Urheberrechts geht davon aus, dass der Konsument gratis Musik und Filme aus dem Internet downloaden darf. Unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt. Denn, so die Juristen, es könne nicht Ihnen als Konsument zugemutet werden, aus der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ein Gerichtsurteil gibt es noch nicht, da es noch zu keinem Klageverfahren gekommen ist. Vermutlich schätzt auch der Verband der Unterhaltungsindustrie IFPI die Chancen als gering ein. Das neue Urheberrechtsgesetz ändert nichts daran.

Anders sehen dies die (Schweizer) Juristen beim Thema „Upload“ oder „allgemein zur Verfügung stellen“:

5) Darf ich selber auf einer Tauschbörse Musik und Filme zur Verfügung stellen (uploaden)?
Wie in Frage 3 erläutert, ist es illegal, Musik und Filme ohne Erlaubnis der Urheber ins Netz zu stellen. So handeln auch Sie als Konsument illegal, wenn Sie Ihre Musik oder Filme für jedermann frei zugänglich ins Internet stellen (hochladen/uploaden). Das heisst: Sie dürfen nur downloaden, nicht aber uploaden.

Die SKS-Handlungshilfe «CDs brennen und Tauschbörsen» kann unter www.konsumentenschutz.ch heruntergeladen werden oder unter Einsendung eines adressierten und frankierten Antwort-Couverts an Stiftung für Konsumentenschutz, Postfach, 3000 Bern 23 bezogen werden. 
 
 Handlungshilfe (pdf, 59kb)