Copyright, Abmahnung, Klage, Gegenklage, Ergebnis: Musikindustrie muss erneut Anwaltsgebühren übernehmen


Via Heise.de und Handakte WebLAWg:

Richter erteilt scharfe Verwarnung wegen unberechtigter Klagen

Im Fall der zu Unrecht von der Musikindustrie verklagten Tanya Andersen hat ein Richter entschieden, dass die Musikindustrie für Andersens Anwaltskosten aufzukommen hat. Zugleich sandte der Richter ein Warnsignal an die Musikindustrie, die ihnen vom Copyright-Gesetz zugesprochenen Rechte nicht zu missbrauchen.

Und weiter:

Andersen klagte gegen die Musikfirmen und forderte, dass diese ihre Anwaltsgebühren übernehmen sollten. Dagegen wehrten sich die Musikfirmen und verloren – Richter Donald C. Ashmanskas verurteilte sie zur Zahlung der Anwaltsgebühren. Er begründete sein Urteil zum einen damit, dass der Rechtsstreit nicht von Andersen ausgegangen sei und die Musikindustrie bei der Klage ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Darüber hinaus will er sein Urteil ausdrücklich als Warnung verstanden wissen:

„Welche Gründe auch immer die Kläger dazu bewogen haben mögen, diesen Fall in der von ihnen gewählten Form zu verfolgen, können wir im Lichte der vom Copyright-Gesetz bestimmten Grenzen nicht feststellen, dass das Vorgehen angemessen war … Solch ein Vorgehen muss wegen des möglichen Abschreckungseffekts, den es für den öffentlichen Zugang zu kreativen Werken haben könnte, verhindert werden. Würde sich ein solches Vorgehen einbürgern, ist anzunehmen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit zögern würden, kreative Werke im Internet zu verbreiten, unabhängig davon, ob sie dabei das Urheberrecht verletzen würden, oder ob es um Fälle gehen würde, auf die das Urheberrecht keine Anwendung findet. Rechteinhaber im Allgemeinen und diese Kläger im Besonderen sollten daran gehindert werden, jemanden in der Weise wie hier geschehen zu verklagen.“

Tanya Andersen hat mittlerweile eine Sammelklage gegen die betreffenden Musikfirmen eingereicht, in der sie ihnen „illegales, fehlerhaftes und fahrlässiges Verhalten“ vorwirft. [von Robert A. Gehring] (js)

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