Dass die Schweizer Rechtssprechung heute schon über die Rechtmittel verfügt kriminell aufgefallene Ausländer des Landes zu verweisen, zeigt folgender Fall aus der heutigen Polizeipresse:
Die Überschrift hört sich bereits kurios an. Was bitte ist ein „Wash-Wash-Verfahren“? Ganz einfach: Es handelt sich um ein Betrugsdelikt. Der Polizeireport erklärt den Tathergang folgendermassen:
Mitte Juni 2007 nahm ein 34-jährige Kameruner über einen Vermittler Kontakt zu zwei Personen auf und gaukelte diesen vor, dass er im sogenannten Wash-Wash-Verfahren mit Hilfe von echtem Geld sowie chemischen Substanzen Notengeld herstellen könne.
Den Geldgebern stellte er hohe Gewinne in Aussicht. Am 20. Juni 2007 kam es in einer Wohnung im Zürcher Unterland zu einer Zusammenkunft. Dabei nahm der Schwarzafrikaner von den beiden Bargeld im Betrage von rund 82’000 Euro entgegen.
Die echten Noten sowie weisses Papier bestäubte er dann mit Puder und fertigte daraus mit Folie und Klebebändern ein Paket an. In einem günstigen Augenblick tauschte der Kameruner das Paket mit den Euroscheinen gegen ein gleich aussehendes Bündel mit wertlosen Papierschnitzeln aus.
Das Wash-Wash-Verfahren hat also nichts mit Geldwäsche zu tun – auch nicht mit irgendeinem Voodoo-Zauber. Interessant ist die Tatsache, dass „zwei Personen“ in Zürich mit insgesamt 82 000 Euro (??) durch die Gegend laufen und glauben, dass ein Kameruner dieses durch Handauflegen und „chemische Substanzen“ vermehren könne. Eigentlich ist die Scheck- oder Kreditkarte das gängige Zahlungsmittel in allen Lebenslagen in der Schweiz. Aber Plastikgeld lässt sich offenbar nicht so leicht „vermehren“. Sei’s drum. Weiter im Text:
Anschliessend erklärte er, dass der chemische Prozess eine Weile dauern würde und er zwecks Kontrolle nochmals zurückkehren werde. In der Folge wurde ein Zeitpunkt für ein neues Treffen vereinbart.
Zwischenzeitlich hatte der Vermittler von einer Drittperson den Hinweisen erhalten, dass es sich beim Kameruner um einen Betrüger handeln würde. Daraufhin informierte er die Kantonspolizei Zürich.
Fahnder verhafteten den Kameruner zwei Tage nach seinem Betrug, als er bei einer Garage in Zürich einen Geländewagen abholen wollte, den er mit einem Teil des erbeuteten Geldes gekauft hatte. Weil der Garagist das Auto zurücknahm, konnte bis auf wenige Tausend Franken praktisch das ganze «investierte» Geld sichergestellt werden. Der fehlende Teil hatte der Mann für persönliche Aufwendungen ausgegeben.
Na klar. „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“. Der chemische Prozess der wundersamen Geldvermehrung dauert natürlich eine gewisse Zeit. Ein Vollwaschgang dauert ja auch ungefähr 45 Minuten. Und von der Zeugung bis zur Geburt eines humanoiden Erdlings dauert der Teilungsprozess sogar 9 Monate. Somit war die Erklärung logisch. Schliesslich wird der Vermittler von einer Drittperson aufgeklärt „Hallo! Das ist Geld! Keine Zellteilung!“ Gut, dass es die Polizei gibt.
Der Kameruner verlegt sich zwischenzeitlich auf das, was man mit Bargeld am besten macht: Shopping. Und damit man sich im Grossstadt-Dschungel zurecht findet und er nicht mehr mittels Liane von Geldvermehrung zu Geldvermehrung hangeln muss, besorgt er sich einen passenden SUV mit Navigationssystem. Gut angelegt, wie ich finde. Dumm nur, dass die Polizei bei der Wagenabholung für die direkte Zulassung bereitstand. Die paar Tausender, welche für (weitere) persönliche Aufwendungen zwischen den Fingern zerlaufen sind, kann man als Kolateralschaden bezeichnen. Die Scheine haben einfach die chemische Reinigung nicht überlebt.
Aber nun folgt das Eigentliche:
Das zuständige Bezirksgericht verurteilte den in der Untersuchung geständigen und kooperativen Kameruner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten; der Mann wurde zwischenzeitlich ausgeschafft.
Nachdem die qualitätstechnisch nicht ausgereifte Vollreinigung nicht mehr geleugnet werden konnte, verhielt sich der Kameruner kooperativ und voll geständig.
Das alles half aber nichts: Der Kameruner wurde ausgeschafft.
Ja, wie jetzt? Ich dachte dafür braucht es eine Ausschaffungsinitiative? Das Wahlvolk wurde doch wochenlang vor der Wahl informiert, dass es derzeit so wenig Handhabe gegen kriminelle Ausländer gibt? Die Wahlbeteiligung war zwar lausig. Aber die rechts-konservative Partei, welche diese Initiative lauthals vertrat, wollte doch glaubhaft machen, dass genau das Rechtsmittel der „Ausschaffung“ nicht richtig funktionieren würde? War das „viel Wind um gar nichts“?
Also halten wir fest: Ein Kameruner wurde wegen Betruges ausgeschafft. Ohne die zusätzliche Initiative. Das Rechtsmittel existiert bereits. Punktum.