20.02.2009 – POD – Pictures of the Day „Enjoy the Silence“

20. Februar 2009


„Evening Glow“ near Brunnen


„Frozen Lake“ with view to Island Schwanau


„Boats on Ice“ near Schwyz

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20.02.2009 – Schweiz: „Bad Bank UBS“ oder „Wo geht’s nach Offshore?“

20. Februar 2009

Die Finanzkrise, deren Ausgangspunkt der fiktive Immobilienfondsmarkt in den Vereinigten Staaten war, hat zumindest eines bewirkt: Die Bürger der USA lernen, wo die Schweiz geografisch liegt. Noch zu Bush’s Zeiten verwechselte man das Land der Eidgenossen gerne mit Schweden. Der Amerikanische Fiscus versucht nun nach dem Muster der deutschen Regierung Steuerflüchtlinge mit Nachdruck zur Einsicht zu bringen und doch besser das Geld im eigenen Land zu versteuern.

Man erinnert sich: Genau vor einem Jahr durchforsteten deutsche Steuerfahnder diverse Büros von Grossbanken in einer gross angelegten Razzia. In München fand damals auch eine Durchsuchung der UBS-Niederlassung statt. In der Folge zeigten sich tausende Steuerflüchtlinge selbst an und brachten so ein paar Millionen in den Staatssäckel der Bundesregierung.

Eine ähnliche Idee scheint die Obama-Regierung gekommen zu sein. Speziell in Zeiten, in welchen Hilfspakete in dreistelliger Milliardenhöhe an Automobilhersteller und Immobilienbesitzer versprochen werden. Da kommen die 52 000 Steuerflüchtlinge zur Refinanzierung gerade recht. Insgesamt sollen fast 15 Milliarden Dollar auf den Konten liegen. Gut, bei einem verwalteten Vermögen von 3000 Milliarden (ja, richtig gelesen) liest sich das als marginal.

Doch momentan überschlagen sich die Ereignisse im Land der Unabhängigkeit inmitten Europas. Nachdem der UBS eine Klage drohte, beschloss die Finanzmarktaufsicht (Finma) kurz vor Klagefrist, dass die UBS Kundendaten – etwa 300 – an die Amerikanischen Justizbehören weiter geben darf und einigte sich auf ein sog. Deferred Prosecution Agreement (DPA). Somit wurde die erste Klage aufgeschoben und man einigte sich in einem Vergleich. Die UBS akzeptiert eine Consens Order der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC). Zusätzlich zahlte die Bank 780 Millionen USD an Strafen und unrechtmässig durch grenzüberschreitendes Geschäft erwirtschafteten Gewinn. Zudem wird sich UBS aus dem grenzüberschreitenden US-Geschäft über nicht-SEC-lizenzierte Einheiten vollständig zurückziehen und diesen Rückzug rasch und den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend umsetzen, wie im Juli 2008 angekündigt. Hierfür hat die UBS 18 Monate Zeit. Aber einen Tag später folgte die zweite Klage mit der Forderung der Herausgabe von 52 000 Bankkundendaten.

Wieder einen Tag später – also heute – reichten 8 Betroffene beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Herausgabe ein. Und das Gericht erliess eine „superprovisorische Verfügung“. Diese verbietet bis zur letztendlichen Klärung jegliche Weitergabe von Kundendaten an Dritte, insbesondere an amerikanische Behörden. Nun bleibt der Finma und der UBS bis Dienstag Zeit Stellung zu nehmen. Finma-Präsident Eugen Haltiner sieht sich unverhofft ebenso einer Klage von vier UBS-Kunden gegenüber.

Derweil klagen die Parteien über alles: Parteien kritisieren USA oder Parteien kritisieren UBS-Einigung oder Parteien zerpflücken den UBS-Deal. Dass es bei der ganzen Angelegenheit aber eigentlich um offensichtlich kriminelle Machenschaften einer Grossbank geht, wird vergessen; denn die USB-Spitze wusste scheinbar seit 2001 ganz genau, was für Geschäfte die Mitarbeiter in den Staaten erledigen. Die Anlageberater benutzten sogar einen „Geheimcode“ für die Summe und die Währung. „Geldverstecken“ scheint üblich gewesen zu sein.

Die Aktionäre quittierten dies am heutigen Freitag und liessen die Aktie der UBS auf ein Allzeittief von unter 11 Franken fallen. Noch im Oktober letzten Jahres stand diese kurz vor der 80 Franken-Marke. Hinzu kommt, dass die Gefahr besteht, dass Anleger, die ihr Geld bei der UBS in fragwürdige Steuerschlupflöcher anlegten bei Verlust ihres Geldes dann die UBS und die Finma wegen Preisgabe der Kundendaten verklagen. Dies meint zumindest der Rechtsprofessor Peter V. Kunz in einem Interview.

Ergo: Ein zweischneidiges Schwert für die UBS; denn einigt sie sich nicht mit den US-Behörden, so könnte der Verlust der Banklizenz für die USA drohen. Fordern die US-Behörden jedoch die sensiblen Bankdaten von Steuersündern während der Einigung, so drohen ihr weitere Klagen der anschliessend Geschädigten wegen Bankgeheimnisverletzung. Und es gibt in diesen Fällen einfach keine Hintertür. Vielleicht hilft die Flucht nach „Offshore?“.