01.07.2009 – Winterthur: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Diebstahl und versuchter Datenveränderung?

1. Juli 2009

Heute las ich beim Mittagessen folgenden Artikel im „Tagesanzeiger“:

„Treibjagd auf Automobilisten
….
Begonnen hatte die Verfolgung auf der Autobahn bei Winterthur. Der Mann habe aus seinem Auto heraus gefilmt, wie die jungen Männer ihn mit ihren beiden Autos massiv belästigten. Als die jungen Männer dies bemerkten, hätten sie ihn verfolgt. An seinem Wohnort angekommen, habe sich der Verfolgte in der Tiefgarage in Sicherheit gebracht.

Als jedoch eine bis dahin unbeteiligte Nachbarin des Verfolgten nach Hause gekommen sei und das Tor der Garage geöffnet habe, seien die jungen Männer sofort auf den Verfolgten losgestürmt. Sie hätten ihn zu Boden geworfen und massiv traktiert. Erst als die Nachbarin laut um Hilfe geschrien habe, hätten die jungen Männer von ihm abgelassen. Die Täter entrissen dem Mann das Mobiltelefon sowie seine Digitalkamera und verliessen die Tiefgarage wieder, wie die Polizei weiter schreibt.
…. „

Inzwischen sind zwei der 6 bis 8 mutmasslichen Täter gefasst; denn eine Nachbarin merkte sich die Fahrzeugkennzeichen. Aber die Angelegenheit kommt mir bekannt vor. So etwas Ähnliches ist mir nämlich auch schon einmal passiert.

Nateldiebstahl auf der Überholspur der A96 bei Landsberg am Lech

Originalartikel im Tagesanzeiger: Treibjagd auf einen Automobilisten
Weiterer Artikel: Bis in die Garage gehetzt und verprügelt
Weiterer Artikel: Treibjagd bis in die eigene Garage – Eine neue Eskalationsstufe

Aus dem Schweizer Strafgesetzbuch:

„Körperverletzung“ Artikel 122:
„1.  Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt oder gegen ihn tätlich wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raufhandel“ Artikel 133:
„Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Angriff“ Artikel 134:
„Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raub“ Artikel 140:
„1.  Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Absatz 1 begeht, um die gestohlene Sache zu behalten, wird mit der gleichen Strafe belegt.
2.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr1 bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.
3.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft,
wenn er den Raub als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Raub begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.
4.  Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt, ihm eine schwere Körperverletzung zufügt oder es grausam behandelt.“

„Nötigung“ Artikel 181:
„Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Störung des öffentlichen Verkehrs“ Artikel 237:
„1.  Wer vorsätzlich den öffentlichen Verkehr, namentlich den Verkehr auf der Strasse, auf dem Wasser oder in der Luft hindert, stört oder gefährdet und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Bringt der Täter dadurch wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
2.  Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

Die Tatbestände „Datenveränderung“ oder „Beweismittelvernichtung“ oder „Beweismittelunterdrückung“ habe ich nicht im Schweizer Strafgesetzbuch gefunden.


30.06.2009 – Regensburg: Bürgerfest 2009 – Salsa und Pfeffa auf Oberpfälzerisch – Heit kocht de Mama!

1. Juli 2009

Ursprünglich wollten wir am Freitag Abend nach Regensburg fahren. Jedoch hielt uns die Arbeit etwas länger in Altdorf fest und wir entschlossen uns erst am Samstag aufzubrechen. Somit starteten wir am Samstag gegen 11 Uhr frohgemut auf die Autobahn. Und von da an war alles anders, als sonst. Üblicherweise benötigen wir für die 480 Kilometer um die vier Stunden. Aber diesmal sorgte der Urlaubsverkehr und unzählige Baustellen beginnend am Gubrist-Tunnel und endend bei Abendsberg für eine erhebliche Verlängerung der Reisezeit. Nach 6 Stunden – also Punkt 17 Uhr – trafen wir genervt in Regensburg ein.

Nach dem obligatorischen Kaffee mit frische Erdbeerkuchen bei Mam versuchten wir ein Taxi zu erreichen; denn um 19 Uhr hatten wir uns mit Chris und Bernhard in Stadtamhof bei der Bühne beim Andreasstadl verabredet. Wir bekamen sogar ein Taxi und düsten zusammen mit Mam los; denn dort sollten die Amberger Salsa-Músicos „Los Dos y Companeros“ auftreten.

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Chris kam mit Beat und Bernhard mit Freundin Rosie. Chris erzählte von seinem Wochentörn mit einem Kreuzer der Aida-Flotte und kam sichtlich ins Schwärmen. Nach einer kurzen Umbaupause auf der Bühne ging es dann los mit den „Companeros“ aus Amberg. Oberpfälzer Dialekt und Salsaklänge. Es dauerte nicht lange und auf der Tanzfläche wähnte man eine komplette Salsa-Tanzschule nach den Takten den grünen Rasen danieder tanzend. Bernhard litt ohne Ende. Als absolut angefressener Salsa-Fetischist hemmte ihn ein verletztes Knie. So konnte er nur zur Musik leise mitwippen. Aber dabei sein ist alles. Dafür legte P4 mit Natalie eine flotte Sole auf die Wiese. Auch Stephan und Stephan trafen wir wieder. Wir verabredeten uns später im „Peaches“ mit ihnen. Wenig später begrüsste mich Ü30-Stammgast Gudrun mit Anhang und es wurde so richtig lustig unter unserem Sonnenschirm.

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Die Band gab alles und begeisterte das Publikum nach Strich und Faden. Sogar Mam liess sich mitreissen und schwang irgendwann das Tanzbein. Nach etlichen Zugaben war pünktlich um 22 Uhr Schluss! Mike und ich sahen uns an und dachten uns tritt ein Pferd. Auf Nachfrage bei Kollegen bestätigte man uns, dass es wirklich so sei: Ab 22 Uhr gibt es am ganzen Bürgerfest keine Musik mehr! Etwas verwirrt traten wir den Rückweg über die Steinerne Brücke an und bahnten uns den Weg durch die Massen. Ziel: Das „Peaches“; denn dort trifft man sich traditionell mit Freunden und Kollegen beim Bürgerfest.

Und dementsprechend gestaltete sich der Andrang vor dem Ausschank auf der Strasse davor. Mit freundlichem Nachdruck gelangten wir ins Innere und genehmigten uns eine gesunde Abkühlung als Belohnung. Anschliessend verabschiedeten sich Mam, Bernhard und Rosie. Mike und ich beschlossen Richtung „No7-Bar“ abzudriften. Dort angekommen stellten wir jedoch fest, dass der Laden vollkommen überfüllt war. Somit ging es weiter ins „ZAP“.

„Aua! Aua!“ Das gute alte Zap. Wir parkten unsere Körper hinter der Mittleren Bar und genossen noch ein kühles Bier; denn es war schön warm in den heiligen Katakomben unter dem Augustiner Hof. Die Stimmung war sehr gut. Aber der Männeranteil exorbitant. Die Musik wie immer. Trotzdem hatten wir unseren Spass und blieben fast bis Feierabend. Anschliessend organisierten wir uns ein Taxi und düsten zurück in die lang ersehnten weichen Federn um unsere Körper weich zu betten.

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Am Sonntag lud Mam Bernhard und Rosie zum ausgiebigen Frühstück ein. Der schmucke reich gedeckte Tisch brachte uns wieder auf die Beine. Gegen 13 Uhr entschlossen wir uns dann aufzubrechen. Mike besuchte Claudia und ich zog in die Stadt, um mich erneut mit Bernhard zu treffen, der vorher Rosie zum Arcaden zu fahren. Von dort aus startete sie dann nach Erlangen zurück. Ich traf Bernhard vor dem „Dombrowski“ am Dom und wir genehmigten uns einen gemütlichen Kaffee. Wir plauderten ein wenig und beobachteten das bunte Treiben auf der Strasse.

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Dann beschlossen wir „eine Runde“ zu gehen. Wir schlenderten hinunter zur Thundorferstrasse und beim Anblick der „Regensburger Wurstkuchl“ erfasste uns ein unbestimmtes leeres Gefühl rund um die Magengegend. Mir fiel ein, dass Uschi und Willi einen „Brennend heissen Würstlstand“ beim Eisernen Steg betrieben und so kam es, dass wir uns den Weg dorthin durch die dahinschlendernden Besucher bahnten.

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Dort genehmigten wir uns je eine Wurstsemmel und genossen die Sonne. Hatte es am Tag vorher noch zeitweise während des Tages geregnet, so schien am heutigen Sonntag durchgehend die Sonne. Anschliessend verabschiedete sich Bernhard und ich setzte meine Runde Richtung Arnulfsplatz fort. Als ich durch die Gesandtenstrasse wanderte und grad überlegte ob ich auf den Kirchenturm steigen sollte, um ein paar Fotos zu schiessen, rief mich Mike an. Er sei nur wenige Meter entfernt und schliesslich trafen wir uns in der Ludwigstrasse.

Wir schlenderten zurück zu Uschi und Willi und fanden Zeit mit den beiden Würstlbratern ein wenig zu plaudern. Danach telefonierten wir mit Mam, die sich in bei dem schönen Wetter in ihrem Garten aufhielt. Sie holte uns beim Bismarckplatz ab und wir fuhren zurück, um zu packen. Wir nahmen noch einen Kaffee und begaben uns um 21 Uhr auf die Autobahn.

Normalerweise fahren wir immer um diese Uhrzeit, da wir sonst in 4 Stunden in Zürich ankommen. Aber es kam ganz anders: Schon bei Siegenburg standen wir im Stau vor einer Baustelle auf der A93. Zwei weitere Baustellen hielten auf der A9 Richtung Nürnberg und die Tempobeschränkungen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens hielten uns weiter auf. Auch die A99 war nicht, wie sonst, locker befahrbar. Auf der A96 hat es kurz nach Germering ebenso eine längere Baustelle. Dort geht es eh wegen Tunnel und Geschwindigkeitsbeschränkungen oft nur mit mit 100 Stundenkilometern voran. Beim Allgäupark gibt es eine neue Baustelle und der Ausbau des Bundesstrassenteilstücks ist ebenso noch nicht abgeschlossen. Auf der Schweizer Autobahn geht es dann weiter mit Bautätigkeiten von Matzingen bis Winterthur. Die Umfahrung Zürich Nord ist ebenso ab Seefeld eine einzige Baustelle. Der Gubristtunnel ist in der Nacht einseitig zu Wartungszwecken gesperrt und man wird über die zweie Röhre umgeleitet. Insgesamt zählten wir 12 Baustellen und erreichten Jonen nach 6 Stunden Fahrt genau um 3 Uhr morgens.

Ergo: Ich glaube in der nächsten Zeit hat uns Regensburg gesehen. Es macht einfach keinen Spass für ein Wochenende um die 12 Stunden auf der Strasse zu verbringen. Ausserdem hat Zürich in den nächsten Wochen auch einiges zu bieten. Siehe „Caliente“. Und übrigens: Die Musik schaltet man in Zürich erst um 2 Uhr morgens aus!

Alle Bilder von Bernhard und mir hat es hier.