22.02.2010 – Lesenswertes: Fefe’s Blog

23. Februar 2010

Hier meine heutigen Lieblingsbeiträge aus „Fefe’s Blog“ als Zusammenstellung:

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22.02.2010 – München: Abmahnanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth richtet sich selbst

23. Februar 2010

Gerade bekam ich per Comment eine Nachricht – und kann es immer noch nicht glauben. Ist dies (wieder) eine Finte des wohl berüchtigtsten Abmahners der neuen Medien? Werde auch ich eine Abmahnung erhalten, wenn ich darüber berichte? Aber nachdem tagesschau.de, heise.de, chip.de, stern.de, welt.de und viele weitere etablierte Nachrichtenmagazine gleichlautend darüber berichten, steht einem Beitrag wohl nichts im Wege.

Günther Freiherr von Gravenreuth nahm sich in der Nacht auf heute im Alter von 61 Jahren selbst das Leben – mit einer Schusswaffe. Aber nicht ohne sich per E-Mail an seine „Fans“ zu verabschieden. Als Auslöser wird die Verurteilung in einem zweifelhaften und unglaublichen Fall der Internetabmahnerei vermutet. Günther Freiherr von Gravenreuth abonnierte den Newsletter der taz.de und erhielt (wie sonst üblich) eine Bestätigungsmail. Diese ordnete er als Spam ein und mahnte die „taz“ ab. Diese zahlte den Abmahnbetrag nachweislich.

Bei Günther Freiherr von Gravenreuth sei aber der Betrag nie eingegangen, worauf dieser die Domain taz.de pfänden liess. Doch eine Hausdurchsuchung der Anwaltskanzlei von Gravenreuths bewies, dass das Geld eingegangen war. Betrugsversuch, sagte das Berliner Landgericht und verurteilte den bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraften Anwalt zu einer 14-monatigen Haftstrafe wegen vollendeten Betruges. Seit dem Schuldspruch versuchte von Gravenreuth mit allerlei juristischen Winkelzügen, dem Gefängnis zu entgehen.

Gleichzeitig jagte er wie besessen weiter: Vor zwei Wochen zeigte der 61-Jährige die Steuerfahnder in Wuppertal an, die für den Ankauf der Steuer-CD verantwortlich sind. Begründung: Die Daten der Steuersünder seien urheberrechtlich geschützt, die CD eine Raubkopie. Doch die Zeit lief dem Freiherrn davon, sein Haftantritt rückte immer näher. Die Gefängnisstrafe bedeutete auch, dass er seine Zulassung verlor. Seine Zeit als Anwalt war vorbei.

Zuletzt sei ihm ein Aufschub genehmigt worden, um seine Anwaltskanzlei abzuwickeln, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft zu stern.de. Vor einigen Tagen sei diese Frist abgelaufen. Da von Gravenreuth jedoch nicht zum Haftantritt erschienen war, sei ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn ergangen. Wäre Günther Freiherr von Gravenreuth damit vor Gericht durchgekommen, so wären die Markenrechte der TAZ verloren gegangen. Nun entzog er sich seiner dem Gefängnis durch einen Schuss aus der Pistole.

Die Polizisten fanden Günter von Gravenreuth im Haus der Studentenverbindung Rhaetia in der Luisenstraße nahe des Königsplatzes. Der Anwalt war seit seiner Studienzeit in der – nicht schlagenden – katholischen Studentenverbindung. Ihr Wahlspruch lautet: „Cum fide virtus“, die lateinische Umformung des Wittelsbacher Hausspruchs „In Treue fest“. Doch diese lebenslange Freundschaft und Zugehörigkeit sollte für Gravenreuth nicht mehr gelten. Nach AZ-Informationen sollte der Anwalt wegen schädigenden Verhaltens ausgeschlossen werden. Von Gravenreuth erschoss sich im Gemeinschaftsraum der Verbindung, als die Polizisten in das Gebäude eindrangen. Der Notarzt konnte nichts mehr für ihn tun.

Inzwischen steht auf www.gravenreuth.de nur noch eine Todesanzeige.

Wikipedia-Eintrag zu Günther Freiherr von Gravenreuth