11.12.2016 – Fahrraddiebstähle in Regensburg und deren Aufklärungsquote


Regelmässig werden in FB Hilferufe von Regensburgern publiziert, in welchen der Schreiberling den Diebstahl seines hochwertigen Drahtesels beklagt. Diese Suchanfragen in den sozialen Medien stellen einen Hoffnungsschimmer dar, mehr aber nicht; denn die Aufklärungsquote liegt bei Fahrraddiebstählen in einem kleinen unteren 2-stelligen Prozentsatz. Dies liegt meiner Meinung nicht etwa daran, dass die Polizei zu wenig unternimmt in diesem Deliktbereich, sondern weil es den Tätern oft zu einfach gemacht wird.

Grundsätzlich werden in Deutschland täglich um die 900 Fahrräder gestohlen! Das ergibt eine tatsächliche Summe von etwa 340.000 Drahtesel pro Jahr. Allerdings werden nicht alle Diebstähle gemeldet und somit liegt die Dunkelziffer deutlich höher.

Die meisten Fahrräder wurden 2015 in Münster (1700 Stück) gestohlen. Regensburg (1200 Stück) lag 2015 auf Platz 10 in der Hitliste der Städte und liegt in Bayern auf Nummer 1. Die Grafik oben zeigt die Statistik für 2013.

Allerdings lässt sich ein Fahrrad mit einem guten Schloss und einem sicheren Absperrort gut absichern. Zudem kann das Fahrrad mittels extra Versicherung oder über die Hausratsversicherung gegen Diebstahl versichert werden.

Die Bayerische Polizei informiert mittels eines Faltblattes zum Thema Fahrraddiebstahl.

Der Faltblatt-Ratgeber „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ erklärt in vier Kapiteln, worauf es bei der wirksamen Sicherung und Identifizierung Ihres Fahrrades wirklich ankommt:

Im Kapitel „Fahrradsicherungen“ finden Sie wertvolle Hinweise darauf, welche Art von Fahrradschloss verwandt werden muss, damit es kein böses Erwachen gibt und – im Fall des Falles – auch der Versicherungsschutz greift.

Unter dem Stichwort „Fahrradpass & Rahmennummer“ wird erläutert, wie eine eingeschlagene oder anderweitig fest mit dem Rahmen verbundene Rahmennummer hilft, ein gestohlenes Fahrrades zweifelsfrei zu identifizieren.

Zu guter letzt kommt auch das Thema „Fahrrad-Codierung“ zur Sprache. Diese alphanumerische Codiernummer mit verschlüsselten Informationen zum Besitzer des Fahrrads kann von vielen Fundämtern und Polizeidienststellen „übersetzt“ und als „Klarinformation“ gelesen werden. So trägt sie wesentlich dazu bei, dass mancher Drahtesel rasch seinem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden kann.

Faltblatt der Bayerischen Polizei zum Thema Fahrraddiebstahl

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