10.08.2009 – Zürich: Baustellen und Staus soweit das Auto steht – aber jetzt ist alles „grün“ – ZuerichTraffic.ch

11. August 2009

Das Zitat kenne ich doch aus dem Film „Das 5. Element„: Wie hiess der Moderator mit der schrillen Stimme: „Alles grün, Supergrün“! Ja, auf dem Bild sind alle Strassen in Zürich „grün“. Es ist ja auch kurz vor Mitternacht. Kein Stau – kein Verkehr.

Ich bin heilfroh, dass wir nicht mehr so oft in die Zürcher Innenstadt fahren müssen. Eigentlich reicht es ja bereits die Kantonsgrenze zu überschreiten bzw. zu überfahren und schon steht man. Zürich war schon seit dem ich in der Schweiz weile eine Baustellen. Schon in meinem ersten Beitrag im Web beschrieb ich meine ersten Eindrücke auf der Suche nach meinem Hotel.

Aber was momentan in Zürich „abgeht“, lässt sich nicht in Worte fassen. Ende Juni besuchten wir das Bürgerfest in Regensburg und standen vom Gubristtunnel weg über Winterthur bis St. Gallen und weiter von Memmingen bis München und weiter von München bis kurz vor Regensburg entweder im Stau oder passierten im Schritttempo eine der zahlreichen Baustellen. Wir beschlossen dann einfach nicht mehr nach Regensburg zu fahren, da es sich nicht lohnt für zwei Tage Aufenthalt über 12 Stunden im Auto zu sitzen.

Seit Wochen wird die Nordumfahrung inklusive Gubristtunnel saniert. Das Limmattaler Kreuz ist nicht erst seit der Eröffnung des grossen Teilstückes zum Uetlibergtunnel der Westumfahrung ein Nadelöhr. Das aber in der Innenstadt nahezu jeder Strassenzug mit einer Baustelle besetzt ist, kann schon als Schikane bezeichnet werden. Egal ob man am Hauptbahnhof vorbei möchte oder beim Bellevue am Theater vorbei. Ob man von Schlieren kommend die Zürcher/Badenerstrasse befährt.

Überall das gleiche Bild. Man bekommt irgendwann ein rot/weisse Flackern vor den Augen. Es ist zum Auswachsen! Ich habe soeben nachgezählt: Genau 80 Baustellen gibt es in den 12 Kreisen in Zürich! Und nun ist eine der Hauptschlagadern bis 2011 eine immerwährende Baustelle: Die Hardbrücke! Seit heute ist die Brücke die den Rosengarten mit dem Albisriederplatz verbindet nur noch einspurig zu befahren. Das löste heute morgen laut Medienberichten einen saftigen Rückstau bis hinauf zum Autobahnkreuz Nord – ja sogar zum Glattzentrum – aus. Das ist bei Dübendorf!

Das Tiefbauamt hatte schon vor einiger Zeit eine Baustellenliste für Google-Earth zum Download bereit gestellt. Aber nun gibt es eine weitere Möglichkeit sich schon vor dem geplanten Reiseantritt nach Zürich einen Überblick zu verschaffen: Die Website der Stadt Zürich – Dienstabteilung Verkehr – hat die Betaversion einer interaktiven Website online gestellt: www.zuerichtraffic.ch

Es hat sogar einen Profimodus! Dort kann man den Kartenaufschnitt vergrössern und sich das Desaster auf den verstopften Strassen aus der Nähe ansehen. Auch eine Prognose für die nächsten 30 Minuten bzw. die nächste Stunde hat es.

Tja, somit sollte man das Auto für den täglichen Weg in die Arbeit einfach stehen lassen und gemütlich von zu Hause arbeiten (wer kann). Es gibt ja auch noch die Möglichkeit sich mit Schweinegrippe-Symptomen krank zu melden. Nein, im Ernst: Entweder den Rat des Sprechers der Dienstabteilung für Verkehr (Heiko Ciceri) befolgen und vor 6 Uhr die Hardbrücke passieren, oder nach 9 Uhr; denn gestern staute sich der Verkehr genau zwischen dieser Zeit bis hinauf zum Glattzentrum.

Oder man greift zum öffentlichen Verkehr. Ich denke aber, dass die Verkäufe von motorisierten und nicht-motorisierten Zweiräder diesen Herbst der Wirtschaftkrise entgegenwirken werden. Mit dem Roller kommt man schneller voran. Zustände wie in Italien?

Und wer es tatsächlich geschafft hat sich in die Innenstadt durch die 80 Baustellen durchzukämpfen braucht einen Parkplatz. Hierfür gibt es eine weitere nützliche Website der Stadt Zürich: Das Parkleitsystem – PLS (online) mit eventuell freien Parkplätzen in Parkhäusern der Stadt.


01.07.2009 – Winterthur: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Diebstahl und versuchter Datenveränderung?

1. Juli 2009

Heute las ich beim Mittagessen folgenden Artikel im „Tagesanzeiger“:

„Treibjagd auf Automobilisten
….
Begonnen hatte die Verfolgung auf der Autobahn bei Winterthur. Der Mann habe aus seinem Auto heraus gefilmt, wie die jungen Männer ihn mit ihren beiden Autos massiv belästigten. Als die jungen Männer dies bemerkten, hätten sie ihn verfolgt. An seinem Wohnort angekommen, habe sich der Verfolgte in der Tiefgarage in Sicherheit gebracht.

Als jedoch eine bis dahin unbeteiligte Nachbarin des Verfolgten nach Hause gekommen sei und das Tor der Garage geöffnet habe, seien die jungen Männer sofort auf den Verfolgten losgestürmt. Sie hätten ihn zu Boden geworfen und massiv traktiert. Erst als die Nachbarin laut um Hilfe geschrien habe, hätten die jungen Männer von ihm abgelassen. Die Täter entrissen dem Mann das Mobiltelefon sowie seine Digitalkamera und verliessen die Tiefgarage wieder, wie die Polizei weiter schreibt.
…. „

Inzwischen sind zwei der 6 bis 8 mutmasslichen Täter gefasst; denn eine Nachbarin merkte sich die Fahrzeugkennzeichen. Aber die Angelegenheit kommt mir bekannt vor. So etwas Ähnliches ist mir nämlich auch schon einmal passiert.

Nateldiebstahl auf der Überholspur der A96 bei Landsberg am Lech

Originalartikel im Tagesanzeiger: Treibjagd auf einen Automobilisten
Weiterer Artikel: Bis in die Garage gehetzt und verprügelt
Weiterer Artikel: Treibjagd bis in die eigene Garage – Eine neue Eskalationsstufe

Aus dem Schweizer Strafgesetzbuch:

„Körperverletzung“ Artikel 122:
„1.  Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt oder gegen ihn tätlich wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raufhandel“ Artikel 133:
„Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Angriff“ Artikel 134:
„Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raub“ Artikel 140:
„1.  Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Absatz 1 begeht, um die gestohlene Sache zu behalten, wird mit der gleichen Strafe belegt.
2.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr1 bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.
3.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft,
wenn er den Raub als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Raub begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.
4.  Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt, ihm eine schwere Körperverletzung zufügt oder es grausam behandelt.“

„Nötigung“ Artikel 181:
„Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Störung des öffentlichen Verkehrs“ Artikel 237:
„1.  Wer vorsätzlich den öffentlichen Verkehr, namentlich den Verkehr auf der Strasse, auf dem Wasser oder in der Luft hindert, stört oder gefährdet und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Bringt der Täter dadurch wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
2.  Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

Die Tatbestände „Datenveränderung“ oder „Beweismittelvernichtung“ oder „Beweismittelunterdrückung“ habe ich nicht im Schweizer Strafgesetzbuch gefunden.