01.01.2021 – Ab sofort übernimmt die „Autobahn GmbH“

1. Januar 2021

Sie übernimmt ab dem 1. Januar 2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland. Dadurch soll erreicht werden, schneller zu planen, direkt zu finanzieren und durch kostensparende Effizienzgewinne mehr zu investieren. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/autobahn-gmbh-scheuer-100.html

Aber Scheuer’s nächster Streich – die Autobahn GmbH – verschwendet erst mal so richtig Geld und mietet sich in einem der teuersten Gebäuden Berlins ein. Und noch viel mehr. Aber sehen Sie selbst.

Die „ZDF Anstalt“ hat das Thema auch bereits behandelt.

Anstatt 700 Millionen Euro (wie bisher) rechnet man nun mit der Zusammenlegung mit 2 Milliarden Euro Kosten – pro Jahr – Steuergelder für die Verwaltung. 160 Millionen haben Berater gekostet. Die IT ist noch nicht in Betrieb. Mietkosten von 900 Euro pro Monat pro Angestellten. 15.000 Mitarbeiter aus den Ländern sollen beim Bund übernommen werden. Erst 10.000 sind übergetreten, obwohl man mit besseren Tarifverträgen lockt.

Scheuers Fehlstart: Kein Regelbetrieb für „Autobahn GmbH“ – ZDFheute https://www.zdf.de/nachrichten/politik/autobahn-gmbh-scheuer-100.html


29.12.2020 – Schweiz: Neue Verkehrsregeln treten ab 01.01.2021 in Kraft

30. Dezember 2020

Ab Freitag den 01.01.2021 gelten in der Schweiz neue zusätzliche Verkehrsregeln. Diese sollte man, wie üblich, beachten. Sonst kann es, wie üblich, oft teuer werden.

Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten: Beim Abbau von Fahrstreifen ist das Reissverschlusssystem neu obligatorisch. Das gilt überall dort, wo Fahrstreifen enden: Zum Beispiel beim Wechsel von drei auf zwei Fahrstreifen, bei Unfällen oder Baustellen. Dabei fährt man auf beiden Spuren bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort lässt jeder Verkehrsteilnehmende auf der weiterführenden Spur einen Verkehrsteilnehmenden vom abgebauten Fahrstreifen nach dem Reissverschlussprinzip vor sich einfädeln. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge von der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass bei Fahrstreifenabbauten zu früh auf den verbleibenden Streifen gewechselt wird, wie es heute oft geschieht. So kann der Verkehr besser fliessen. Einschwenkende Fahrzeuglenkende dürfen die Lücke aber nicht erzwingen, sie bleiben vortrittsbelastet.
Neu gilt das Reissverschlusssystem bei stockendem Verkehr auch bei Autobahneinfahrten. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Neue Verkehrsregeln gelten ab den 1. Januar 2021 auch in der Schweiz

Rettungsgasse: Neu muss auf Autobahnen eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden, bereits wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt. Das gilt auch, wenn kein Blaulichtfahrzeug zu sehen oder zu hören ist. Bei zweispurigen Strassen ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, bei dreispurigen Strassen immer zwischen dem äussersten linken und dem mittleren Fahrstreifen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Rechtsvorbeifahren: Auf den Autobahnen gilt nach wie vor das Rechtsfahrgebot. Wenn sich auf dem linken (oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen die Verkehrsteilnehmenden auf der rechten Spur neu mit der nötigen Vorsicht vorbeifahren, auch wenn sich rechts noch keine Kolonne gebildet hat. Das Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und Wiedereinschwenken nach links) ist hingegen weiterhin verboten und wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

100 km/h für leichte Anhängerzüge:
Wer mit Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger zieht, darf auf Autobahnen neu höchstens mit 100 km/h fahren. Der Anhänger darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein und muss für diese Geschwindigkeit geeignet sein. Das gilt auch für das Zugfahrzeug und die Reifen. Es empfiehlt sich, vor der Fahrt Fragen zu Höchstgeschwindigkeit und -gewicht mit dem Händler oder Importeur oder im Rahmen der Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt abzuklären.

Die neuen sowie weitere Verkehrsregeln für die Autobahn werden in der zweiten, erweiterten Auflage des sogenannten «Autobahn-Knigges» erklärend dargestellt (www.astra.admin.ch/knigge).

Langsamverkehr:

Rechtsabbiegen bei Rot für Velo und Mofa: «Rot ist rot!» Dieser Grundsatz gilt auch weiterhin. Neu ist, dass Rad- und Mofafahrende an Ampeln bei Rot rechts abbiegen dürfen, sofern dies mit einer Tafel mit einem gelben Velo und einem Pfeil signalisiert ist. Dabei muss auf Fussgängerinnen und Fussgänger sowie den Querverkehr geachtet werden, denn diese haben Vortritt. Wenn bei einer Ampel nichts signalisiert ist, gilt Rot auch für Velos und Mofas.

Primarschulkinder mit Velo auf dem Trottoir: Neu dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen- allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Dabei müssen sie auf Fussgängerinnen und Fussgänger Rücksicht nehmen, denn diese haben Vortritt.

Fahrradstrassen: In Tempo-30-Zonen können neu Fahrradstrassen eingerichtet werden. Fahrzeuge auf Fahrradstrassen haben gegenüber einmündenden Strassen Vortritt, d.h. der bisher geltende Rechtsvortritt in Tempo-30-Zonen gilt auf den Fahrradstrassen nicht. Entsprechend ist auf den einmündenden Strassen «Stop» oder «Kein Vortritt» signalisiert. Auf dem Boden können gelbe Velopiktogramme eine Fahrradstrasse kennzeichnen, müssen aber nicht. Tempo 30 gilt weiterhin.

Ruhender Verkehr:

Für den ruhenden Verkehr wird neu das Symbol «Ladestation» geschaffen. Damit können Abstellflächen bezeichnet werden, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. Parkfelder mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge können neu grün eingefärbt werden, damit Ladestationen leichter zu finden sind.

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81639.html


13.11.2009 – Eröffnung des Teilstücks Knonau der Westumfahrung Zürich

12. November 2009

Nicht nur von uns wird dieser Tag seit langer Zeit herbei gesehnt. Der Tag der Eröffnung der Autobahn A4  im Knonaueramt. Um welche Uhrzeit die Autobahn freigegeben wird, dazu möchte man sich nicht äussern. Aber wir können es sicher abwarten.

Website Westumfahrung

Die 27 Kilometer lange Zürcher Westumfahrung mit der A4 bis zur Zuger Grenze kostete den Bund 4 Milliarden Franken, 1500 Franken pro Zentimeter. Ab 14 Uhr wurde heute der Verkehr freigegeben.


10.08.2009 – Zürich: Baustellen und Staus soweit das Auto steht – aber jetzt ist alles „grün“ – ZuerichTraffic.ch

11. August 2009

Das Zitat kenne ich doch aus dem Film „Das 5. Element„: Wie hiess der Moderator mit der schrillen Stimme: „Alles grün, Supergrün“! Ja, auf dem Bild sind alle Strassen in Zürich „grün“. Es ist ja auch kurz vor Mitternacht. Kein Stau – kein Verkehr.

Ich bin heilfroh, dass wir nicht mehr so oft in die Zürcher Innenstadt fahren müssen. Eigentlich reicht es ja bereits die Kantonsgrenze zu überschreiten bzw. zu überfahren und schon steht man. Zürich war schon seit dem ich in der Schweiz weile eine Baustellen. Schon in meinem ersten Beitrag im Web beschrieb ich meine ersten Eindrücke auf der Suche nach meinem Hotel.

Aber was momentan in Zürich „abgeht“, lässt sich nicht in Worte fassen. Ende Juni besuchten wir das Bürgerfest in Regensburg und standen vom Gubristtunnel weg über Winterthur bis St. Gallen und weiter von Memmingen bis München und weiter von München bis kurz vor Regensburg entweder im Stau oder passierten im Schritttempo eine der zahlreichen Baustellen. Wir beschlossen dann einfach nicht mehr nach Regensburg zu fahren, da es sich nicht lohnt für zwei Tage Aufenthalt über 12 Stunden im Auto zu sitzen.

Seit Wochen wird die Nordumfahrung inklusive Gubristtunnel saniert. Das Limmattaler Kreuz ist nicht erst seit der Eröffnung des grossen Teilstückes zum Uetlibergtunnel der Westumfahrung ein Nadelöhr. Das aber in der Innenstadt nahezu jeder Strassenzug mit einer Baustelle besetzt ist, kann schon als Schikane bezeichnet werden. Egal ob man am Hauptbahnhof vorbei möchte oder beim Bellevue am Theater vorbei. Ob man von Schlieren kommend die Zürcher/Badenerstrasse befährt.

Überall das gleiche Bild. Man bekommt irgendwann ein rot/weisse Flackern vor den Augen. Es ist zum Auswachsen! Ich habe soeben nachgezählt: Genau 80 Baustellen gibt es in den 12 Kreisen in Zürich! Und nun ist eine der Hauptschlagadern bis 2011 eine immerwährende Baustelle: Die Hardbrücke! Seit heute ist die Brücke die den Rosengarten mit dem Albisriederplatz verbindet nur noch einspurig zu befahren. Das löste heute morgen laut Medienberichten einen saftigen Rückstau bis hinauf zum Autobahnkreuz Nord – ja sogar zum Glattzentrum – aus. Das ist bei Dübendorf!

Das Tiefbauamt hatte schon vor einiger Zeit eine Baustellenliste für Google-Earth zum Download bereit gestellt. Aber nun gibt es eine weitere Möglichkeit sich schon vor dem geplanten Reiseantritt nach Zürich einen Überblick zu verschaffen: Die Website der Stadt Zürich – Dienstabteilung Verkehr – hat die Betaversion einer interaktiven Website online gestellt: www.zuerichtraffic.ch

Es hat sogar einen Profimodus! Dort kann man den Kartenaufschnitt vergrössern und sich das Desaster auf den verstopften Strassen aus der Nähe ansehen. Auch eine Prognose für die nächsten 30 Minuten bzw. die nächste Stunde hat es.

Tja, somit sollte man das Auto für den täglichen Weg in die Arbeit einfach stehen lassen und gemütlich von zu Hause arbeiten (wer kann). Es gibt ja auch noch die Möglichkeit sich mit Schweinegrippe-Symptomen krank zu melden. Nein, im Ernst: Entweder den Rat des Sprechers der Dienstabteilung für Verkehr (Heiko Ciceri) befolgen und vor 6 Uhr die Hardbrücke passieren, oder nach 9 Uhr; denn gestern staute sich der Verkehr genau zwischen dieser Zeit bis hinauf zum Glattzentrum.

Oder man greift zum öffentlichen Verkehr. Ich denke aber, dass die Verkäufe von motorisierten und nicht-motorisierten Zweiräder diesen Herbst der Wirtschaftkrise entgegenwirken werden. Mit dem Roller kommt man schneller voran. Zustände wie in Italien?

Und wer es tatsächlich geschafft hat sich in die Innenstadt durch die 80 Baustellen durchzukämpfen braucht einen Parkplatz. Hierfür gibt es eine weitere nützliche Website der Stadt Zürich: Das Parkleitsystem – PLS (online) mit eventuell freien Parkplätzen in Parkhäusern der Stadt.


01.07.2009 – Winterthur: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Diebstahl und versuchter Datenveränderung?

1. Juli 2009

Heute las ich beim Mittagessen folgenden Artikel im „Tagesanzeiger“:

„Treibjagd auf Automobilisten
….
Begonnen hatte die Verfolgung auf der Autobahn bei Winterthur. Der Mann habe aus seinem Auto heraus gefilmt, wie die jungen Männer ihn mit ihren beiden Autos massiv belästigten. Als die jungen Männer dies bemerkten, hätten sie ihn verfolgt. An seinem Wohnort angekommen, habe sich der Verfolgte in der Tiefgarage in Sicherheit gebracht.

Als jedoch eine bis dahin unbeteiligte Nachbarin des Verfolgten nach Hause gekommen sei und das Tor der Garage geöffnet habe, seien die jungen Männer sofort auf den Verfolgten losgestürmt. Sie hätten ihn zu Boden geworfen und massiv traktiert. Erst als die Nachbarin laut um Hilfe geschrien habe, hätten die jungen Männer von ihm abgelassen. Die Täter entrissen dem Mann das Mobiltelefon sowie seine Digitalkamera und verliessen die Tiefgarage wieder, wie die Polizei weiter schreibt.
…. „

Inzwischen sind zwei der 6 bis 8 mutmasslichen Täter gefasst; denn eine Nachbarin merkte sich die Fahrzeugkennzeichen. Aber die Angelegenheit kommt mir bekannt vor. So etwas Ähnliches ist mir nämlich auch schon einmal passiert.

Nateldiebstahl auf der Überholspur der A96 bei Landsberg am Lech

Originalartikel im Tagesanzeiger: Treibjagd auf einen Automobilisten
Weiterer Artikel: Bis in die Garage gehetzt und verprügelt
Weiterer Artikel: Treibjagd bis in die eigene Garage – Eine neue Eskalationsstufe

Aus dem Schweizer Strafgesetzbuch:

„Körperverletzung“ Artikel 122:
„1.  Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt oder gegen ihn tätlich wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raufhandel“ Artikel 133:
„Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Angriff“ Artikel 134:
„Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raub“ Artikel 140:
„1.  Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Absatz 1 begeht, um die gestohlene Sache zu behalten, wird mit der gleichen Strafe belegt.
2.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr1 bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.
3.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft,
wenn er den Raub als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Raub begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.
4.  Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt, ihm eine schwere Körperverletzung zufügt oder es grausam behandelt.“

„Nötigung“ Artikel 181:
„Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Störung des öffentlichen Verkehrs“ Artikel 237:
„1.  Wer vorsätzlich den öffentlichen Verkehr, namentlich den Verkehr auf der Strasse, auf dem Wasser oder in der Luft hindert, stört oder gefährdet und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Bringt der Täter dadurch wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
2.  Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

Die Tatbestände „Datenveränderung“ oder „Beweismittelvernichtung“ oder „Beweismittelunterdrückung“ habe ich nicht im Schweizer Strafgesetzbuch gefunden.


23.11.2008 – Regensburg-Zürich: „Eine Rückfahrt ins Schneechaos“ (Bilder und Videos)

24. November 2008

Totensonntag: Während in Regensburg die ersten Schneemänner vor sich hin schmelzen und in der Innenstadt nicht mehr viel vom Schnee der Nacht davor zu sehen ist, wurden wir auf der Rückfahrt von Regensburg nach Zürich mit Schnee vollkommen eingedeckt. Aber der Reihe nach.

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Wir packten gegen 14 Uhr unsere Habseeligkeiten und starteten in die Regensburger Innenstadt. Wir trafen uns mit Chris und Bernd im „Boston Coffee“ am Kornmarkt. Auf der Fahrt entdeckten wir in der Prüfeninger Strasse zwei vor sich hin schmelzende Schneemänner, welche offensichtlich auf die grüne Welle warteten. Dann parkten wir beim Bismarkparkhaus und begaben uns bei recht frischen Temperaturen um den Gefrierpunkt zum Treffpunkt „Boston Coffee“. Dort wartete bereits Bernhard auf uns. Wenig später traf dann Chris gut eingepackt ein. Wir plauderten ein wenig und nahmen den ein oder anderen Kaffee in verschiedenen Variationen ein. Gegen 17 Uhr verabschiedeten wir uns und besuchten noch die „Hafen-Claudia“ in Ihrer neuen Wohnung.

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Schon auf der Fahrt dorthin machte sich „mein Backenzahn“ bemerkbar. Mit einer Zahnwurzelbehandlung vor ein paar Jahren bekam ich nicht nur mit, was Schmerz bedeutet, sondern auch einen sicheren Indikator für wechselnde Wetterverhältnisse. Immer wenn der Luftdruck rapide sinkt, pulst er leise vor sich hin. Aber von einem Wetterumschwung war bei der Abfahrt gegen 18:30 Uhr in Regensburg und auch auf der Fahrt via München nach Lindau noch nicht viel zu merken. Erst bei Bregenz begann es „waagrecht“ zu schneien. Heftige Böen liessen den Schnee aber (noch) nicht auf der Fahrbahn haften.

Wir überquerten die Schweizer Grenze und offensichtlich auch die Wettergrenze; denn der Schneefall wurde mit jedem Kilometer Richtung St. Gallen heftiger, bis die Sichtweite nach St. Gallen unter 100 Meter lag und dicke Flocken Neuschnee im Zentimeterbereich erzeugten. Die Schneehöhe auf der Autobahn nahm zu und unsere Geschwindigkeit immer mehr ab. Erst recht, als wir das erste Fahrzeug rechts von uns im Strassengraben entdeckten. Allerdings gut betreut von Polizei und Abschleppdienst – nur Sachschaden. Weit und breit keine Räumfahrzeuge zu sehen. So tuckerten wir gemächlich und vorsichtig mit einer Geschwindigkeit um die 50 Stundenkilometer immer weiter Richtung Winterthur.

Erst dort sichteten wir eine Dreierkolonne Räumfahrzeuge – allerdings auf der entgegenkommenden Spur. Wir liessen Eilige Fahrzeuge an uns vorbei ziehen. Soweit wir erkennen konnten, hatten alle Autofahrer vorgesorgt und die Prophezeiungen der letzten Tage hinsichtlich des Schneefalls am Wochenende mit einer Winterbereifung ernst genommen.

Hier noch ein kleines Video, welches die Strassenverhältnisse und die Sichtweiten während des heftigen Schneefalls zwischen St. Gallen und Zürich recht gut verdeutlicht.

Nach Winterthur staute es sich gleich dreispurig vor uns und wir entdeckten die Räumkolonne etwa 1000 Meter vor uns. Schön brav in mässiger Geschwindigkeit folgend dahinter die ungeduldigen Heimkehrer – von woher auch immer. Hätte es am Freitag so geschneit, wir wären glatt umgedreht und hätten das Wochenende auf dem Sofa unter warmen Wolldecken verbracht. Ab dem Zürcher Autobahnkreuz Nord verbesserte sich die Strassen- und Wettersituation erheblich. Somit stand dem letzten Teilstück bis Jonen kein grösserer Schneehaufen mehr im Weg. Nach geschlagenen 5 Stunden und 30 Minuten trafen wir wohlbehalten in Jonen ein. Hier liegen übrigens nur wenige Zentimeter Schnee und von einem Sturm ist gar nichts zu spüren – im Gegenteil: Über den Wipfeln liegt Ruh‘

Mehrwert gefällig?

Schneehöhen Schweiz von SLF