Basierend auf diesen Beitrag im KNX User Forum muss ich mir hier wieder einmal meine Antwort archivieren, da ich diese sicherlich noch öfter benötige:
Aussentemperaturgeführte Heizungssteuerung reicht nämlich nicht.
Auch bei Manuellem Stellventil muss ich Dir widersprechen: Das ist keine Regelung, sondern eine Steuerung.
Der hydraulische Abgleich dient kurz gefasst dem gleichmässigen Durchfluss des erwärmten Wassers durch unterschiedlich lange Heizschlaufen. Kurze Heizschlaufen haben einen geringeren Widerstand. Lange Heizschlaufen einen entsprechend höheren Durchflusswiderstand. Wir kennen das von der Verwendung von Trinkhalmen/Strohhalmen: Mit kurzen Strohhalmen saugt es sich leichter, als durch lange Stromhalme.
Um zu verhindern, dass das erhitzte Wasser nur durch die kurzen Heizschlaufen fliesst und die langen Heizschlaufen ignoriert, muss das System so voreingestellt werden, dass durch alle Heizschlaufe bei Ventil „total OFFEN“ der gleiche Druck herrscht und die gleiche Wassermenge fliesst. Deshalb die Schaugläser bei den Heizkreisverteilern. Alle Stössel müssen bei offen auf der gleichen Markierung stehen. Dann ist der hydraulische Abgleich richtig eingestellt.
Mit einer Regelung hat das allerdings nichts zu tun. Der hydraulische Abgleich dient grundlegend für das Funktionieren des Heizsystems.
Den hydraulischen Abgleich aber dann durch Manipulation an den Einstellungen für unterschiedliche Temperaturen (ohne Einzelraumtemperaturregelung) in den Räumen zu „missbrauchen“ halte ich persönlich für grob fahrlässig. Man bringt dadurch das Gesamtsystem aus dem Gleichgewicht.
Es braucht eine Raumtemperaturregelung in allen genutzten Räumen.
Man könnte auch sagen: Alle Räume mit Fenstern.
Innenliegende Räumlichkeiten können ausgeschlossen werden (Flure, Abstellräume, Gäste-WC, jeweils ohne Fenster).
Innenliegend heisst: Von bewohnten Räumlichkeiten umschlossen.
Ausschliessen kann man auch Räumlichkeiten, die nicht mehr als 10 Grad bekommen (Kellerräume, Waschküche, Heizraum).
Man könnte auch Thermostatventile verwenden ohne „Elektronik“.
Das ist auch eine Raumtempertaturregelung.
Das gilt aber nur für Konvektorheizkörper.
Bei Fussbodenheizungen ist eine „Regler-Stellventil“-Lösung sinnvoll.
Die hier vielzitierte „Trägheit“ ist nur in der Anheizphase vorhanden.
Daher sollte man die Temperatur bei Anwesenheit bei 21-22 Grad in bewohnten Räumen einstellen.
Nachtabsenkungen sind bei FBH eher nicht unbedingt sinnvoll bei den heutigen EFHs wg. der hohen Dämmwerte und Dichtigkeit (CH Minergie).
Die „Nachtabsenkung“ bei FBH ist vergleichbar mit der Fahrt auf der Autobahn:
Man verbraucht weniger Benzin, wenn man gleichmässig mit 120 Stundenkilometer fährt – also immer mit der gleichen Geschwindigkeit.
Würde man hingegen immer Abbremsen auf 80 Stundenkilometer und anschliessend wieder mit 180 km/h auf Vollgas gehen, so ist der Benzinverbrauch für die gleiche Strecke deutlich höher.
Genauso ist das bei der Nachtabsenkung in der Heizungstechnik.
Hingegen macht es durchaus Sinn die Temperatur „bei längerer Abwesenheit“ abzusenken auf z.B. 19 Grad. Skiferien, Feiertagsbesuche bei der Familie.
Zudem sollte man bedenken, dass die Familienmitglieder durchaus unterschiedliche Wohlfühltemperaturen schätzen.
Somit ist die Einzelraumtemperaturregelung nicht nur Vorschrift, sondern auch absolut sinnvoll.
Im Wiki stehen die ausführlichen Bestimmungen für die Raumtemperaturregelung im Zusammenhang mit der EnEV.
In der Schweizer Energiesparverordnung ist zudem ausführlich beschrieben, welche Räumlichkeiten eine Einzelraumregelung haben müssen.
In der Schweiz heisst die Verordnung EnFK: Einzelraumtemperaturregelung – KNX/EIB – Lexikon – KNX-User-Forum

Zudem: Wenn man sich die Grafik ansieht, so erkennt man dass 60% der jährlichen Kosten für Heizen und Warmwasser aufgebracht werden müssen. Nur 1 % für Beleuchtung. Auch wenn sich die Verhältnisse mittlerweile etwas verschoben haben, so dürfte doch klar sein, dass es wohl eher sinnvoll ist in die Raumtemperaturregelung zu investieren, bevor man sich Gedanken über Einsparungen im Sektor „Beleuchtung“ macht.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Befreiungstatbestände nach EnEV und EEWärmeG
Wird auch immer gerne angesprochen: Selbstregelung von Niedertemperaturflächenheizungen (Fussbodenheizungen) im Passivhaus. Siehe „Dynamisches Verhalten und Wärmeübergabeverluste von Flächenheizungen“ ab Seite 24 von Passiv-Haus-Institut.
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