20.10.2010 – Mit Smart Devices zum Versicherungsfall oder „Sauna brennt!“

21. Dezember 2010

Die Themen „Fernsteuern“ und SmartHomes (KNX, LON etc.) im Zusammenhang mit „E-Herd, Waschmaschine, Sauna, Whirlpool, Badewanne etc.“ und die unzähligen „Kann-Man-Anfragen“ im Forum und geschäftlich dazu, haben mich unlängst animiert einen kleinen Beitrag unter diesem Titel zu schreiben:

Sauna_brennt_Smart_Devices

„Mit Smart Devices zum Versicherungsfall“ oder „Sauna brennt!“ – Siehe Seite 13.

Beitrag im KNX-User-Forum.de


01.07.2009 – Winterthur: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Diebstahl und versuchter Datenveränderung?

1. Juli 2009

Heute las ich beim Mittagessen folgenden Artikel im „Tagesanzeiger“:

„Treibjagd auf Automobilisten
….
Begonnen hatte die Verfolgung auf der Autobahn bei Winterthur. Der Mann habe aus seinem Auto heraus gefilmt, wie die jungen Männer ihn mit ihren beiden Autos massiv belästigten. Als die jungen Männer dies bemerkten, hätten sie ihn verfolgt. An seinem Wohnort angekommen, habe sich der Verfolgte in der Tiefgarage in Sicherheit gebracht.

Als jedoch eine bis dahin unbeteiligte Nachbarin des Verfolgten nach Hause gekommen sei und das Tor der Garage geöffnet habe, seien die jungen Männer sofort auf den Verfolgten losgestürmt. Sie hätten ihn zu Boden geworfen und massiv traktiert. Erst als die Nachbarin laut um Hilfe geschrien habe, hätten die jungen Männer von ihm abgelassen. Die Täter entrissen dem Mann das Mobiltelefon sowie seine Digitalkamera und verliessen die Tiefgarage wieder, wie die Polizei weiter schreibt.
…. „

Inzwischen sind zwei der 6 bis 8 mutmasslichen Täter gefasst; denn eine Nachbarin merkte sich die Fahrzeugkennzeichen. Aber die Angelegenheit kommt mir bekannt vor. So etwas Ähnliches ist mir nämlich auch schon einmal passiert.

Nateldiebstahl auf der Überholspur der A96 bei Landsberg am Lech

Originalartikel im Tagesanzeiger: Treibjagd auf einen Automobilisten
Weiterer Artikel: Bis in die Garage gehetzt und verprügelt
Weiterer Artikel: Treibjagd bis in die eigene Garage – Eine neue Eskalationsstufe

Aus dem Schweizer Strafgesetzbuch:

„Körperverletzung“ Artikel 122:
„1.  Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt oder gegen ihn tätlich wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raufhandel“ Artikel 133:
„Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Angriff“ Artikel 134:
„Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raub“ Artikel 140:
„1.  Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Absatz 1 begeht, um die gestohlene Sache zu behalten, wird mit der gleichen Strafe belegt.
2.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr1 bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.
3.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft,
wenn er den Raub als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Raub begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.
4.  Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt, ihm eine schwere Körperverletzung zufügt oder es grausam behandelt.“

„Nötigung“ Artikel 181:
„Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Störung des öffentlichen Verkehrs“ Artikel 237:
„1.  Wer vorsätzlich den öffentlichen Verkehr, namentlich den Verkehr auf der Strasse, auf dem Wasser oder in der Luft hindert, stört oder gefährdet und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Bringt der Täter dadurch wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
2.  Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

Die Tatbestände „Datenveränderung“ oder „Beweismittelvernichtung“ oder „Beweismittelunterdrückung“ habe ich nicht im Schweizer Strafgesetzbuch gefunden.


19.04.2009 – Koh Samui – Say Good Bye to Neverland

19. April 2009

So, schon sind die Tage auf Samui wieder gezaehlt. Gerade checkte ich aus dem Resort aus. Meine Tasche nahm Nanee soeben im Auto mit. Die Zeit heute verfliegt regelrecht, aber ich werde jede Sekunde der restlichen geniessen. Mein Flug geht um 20:50 Uhr Ortszeit von Samui nach Bangkok. Dann weiter nach Zuerich. Am Montag um 6:10 Uhr lande ich dann in Zuerich, Mike holt mich ab und es geht gleich weiter in die Arbeit. Schock pur 🙂

Chris, Beat und Mario sind am Strand beim Samui Yachting Club. Dort schaue ich noch vorbei. Dann gebe ich den Chopper bei Jonathan und Lee (Easyrider Bikes) ab und wandere zum Restaurant von Nanee.

Der WLAN-Access lief die ganze Woche nicht. Soweit ich diagnostizieren konnte laufen die festen Rechner an der Rezeption auf der 1er IP-Adresse und der Access Point auf der 2er. Das kann nicht klappen. Zwar versuchte der Techniker das mehrmals umzukonfigurieren, aber nach wenigen Minuten war wieder die alte 2er IP drin. Tja, besser was gescheites gekauft.

Seit etwa 4 Tagen nutze ich zum Mobil Telefonieren eine Thaikarte von 1-2-Call. Die ist zum Nachladen. Vollkommen unkompliziert. Beim Tesco Telefonshop besorgte ich mir eine Karte und beim Shop nebenan bzw. bei 7/11-Shops bekommt man 300 Baht Nachladekarten, die dann bei der haeufigen SMS Frequenz zwischen Nanee und mir so um die 2 Tage ausreichen.

Und nun trinke ich meinen Kaffee aus, rauche meine Zigarette fertig, setze mich auf den Bock und fahre gemuetlich ueber die Ringroad nach Lamai. Last ours in Neverland.