01.07.2009 – Winterthur: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Diebstahl und versuchter Datenveränderung?

1. Juli 2009

Heute las ich beim Mittagessen folgenden Artikel im „Tagesanzeiger“:

„Treibjagd auf Automobilisten
….
Begonnen hatte die Verfolgung auf der Autobahn bei Winterthur. Der Mann habe aus seinem Auto heraus gefilmt, wie die jungen Männer ihn mit ihren beiden Autos massiv belästigten. Als die jungen Männer dies bemerkten, hätten sie ihn verfolgt. An seinem Wohnort angekommen, habe sich der Verfolgte in der Tiefgarage in Sicherheit gebracht.

Als jedoch eine bis dahin unbeteiligte Nachbarin des Verfolgten nach Hause gekommen sei und das Tor der Garage geöffnet habe, seien die jungen Männer sofort auf den Verfolgten losgestürmt. Sie hätten ihn zu Boden geworfen und massiv traktiert. Erst als die Nachbarin laut um Hilfe geschrien habe, hätten die jungen Männer von ihm abgelassen. Die Täter entrissen dem Mann das Mobiltelefon sowie seine Digitalkamera und verliessen die Tiefgarage wieder, wie die Polizei weiter schreibt.
…. „

Inzwischen sind zwei der 6 bis 8 mutmasslichen Täter gefasst; denn eine Nachbarin merkte sich die Fahrzeugkennzeichen. Aber die Angelegenheit kommt mir bekannt vor. So etwas Ähnliches ist mir nämlich auch schon einmal passiert.

Nateldiebstahl auf der Überholspur der A96 bei Landsberg am Lech

Originalartikel im Tagesanzeiger: Treibjagd auf einen Automobilisten
Weiterer Artikel: Bis in die Garage gehetzt und verprügelt
Weiterer Artikel: Treibjagd bis in die eigene Garage – Eine neue Eskalationsstufe

Aus dem Schweizer Strafgesetzbuch:

„Körperverletzung“ Artikel 122:
„1.  Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt oder gegen ihn tätlich wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raufhandel“ Artikel 133:
„Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Angriff“ Artikel 134:
„Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raub“ Artikel 140:
„1.  Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Absatz 1 begeht, um die gestohlene Sache zu behalten, wird mit der gleichen Strafe belegt.
2.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr1 bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.
3.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft,
wenn er den Raub als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Raub begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.
4.  Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt, ihm eine schwere Körperverletzung zufügt oder es grausam behandelt.“

„Nötigung“ Artikel 181:
„Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Störung des öffentlichen Verkehrs“ Artikel 237:
„1.  Wer vorsätzlich den öffentlichen Verkehr, namentlich den Verkehr auf der Strasse, auf dem Wasser oder in der Luft hindert, stört oder gefährdet und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Bringt der Täter dadurch wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
2.  Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

Die Tatbestände „Datenveränderung“ oder „Beweismittelvernichtung“ oder „Beweismittelunterdrückung“ habe ich nicht im Schweizer Strafgesetzbuch gefunden.


01.12.2008 – Thailand/Bangkok – Bettina, Regina, Petra, Chris, Nanee, Heiko – Betroffene im Freundes- und Bekanntenkreis

1. Dezember 2008

Seit Dienstag letzter Woche besetzen Anhänger der PAD den Flughafen Suvanabhumi und stürzen das beliebte Tourismusland in ein mittleres Chaos. Die Auswirkungen sind nun auch direkt im Freundes- und Bekanntenkreis erkennbar. Hier eine Zusammenfassung:

Bangkok: Bettina, Regina und Petra – Backpackers warten auf den Backflieger
Ich hatte schon so ein dumpfes Magengefühl („irgendwann um die Zeit sollten die Mädels doch zurück sein“). Nun ist es sicher. Die Regensburger Mädels Bettina, Regina und Petra sitzen in Bangkok fest. Soeben erhielt ich eine Mail von Bettina. Seit 3 Wochen trampen die drei nicht das erste Mal durch Asien. Diesmal stand Laos, Vietnam und Thailand auf dem Programm. Alles auf eigene Faust und mit Ferienzielen im Auge, dort kommen nur selten Touristen hin. Auf den Flug von Phnom Penh nach Bangkok hätten sie verzichtet und seien mit dem Bus in Bangkok angekommen. Von Bangkok sei es einfacher mit der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen. Leider weiss ich noch nicht, wo sie untergekommen sind und wie es ihnen geht.

Update: Die Mädels sind heute (03.12.2008) wohlbehalten via U-Tapao wieder zu Hause angekommen.

Regensburg: Thailandfan Chris im Umbuchungsstress
Noch vor wenigen Wochen mit Mike und mir weilte Chris selbst noch in Thailand. Chris vom LHCC Reisebüro Venus schrieb mir heute eine Mail. Er hofft, dass der Airport in Bangkok bald wieder öffnet; denn er hat seit Tagen alle Hände voll zu tun verursacht durch den Ausfall vieler Flüge nach Bangkok und die damit zusammenhängenden kurzfristigen Umbuchungen. In Thailand fängt vor Weihnachten die Hauptreisezeit/Hochsaison an. Und Alternativen zu finden ist nicht ganz einfach.

Koh Samui: Restaurantinhaberin Nanee fehlen die Gäste
Eigentlich fängt im Dezember die Hauptreisezeit in Thailand an. Der Monsunregen der letzten Wochen war der Anfang. Dann kam die Blockade der beiden wichtigen Flughäfen in Bangkok und nun fehlen die neuen Gäste. Es wird mit ziemlicher Sicherheit extrem schwierig ein Restaurant im Ferienparadies mit diesen Voraussetzungen zu betreiben. Der Schaden für den Tourismus lässt sich nicht beziffern.

Deutschland: Thailandkenner Heiko das erste Mal mit Freundin aber nicht in Bangkok
Heiko, eine Bekanntschaft über den Blog, sollte eigentlich heute via Dubai mit der Ethiad nach Bangkok und dann weiter nach Samui. Doch sein Flug ist komplett storniert worden. Heute Nacht stornierte er dafür sämtliche Hotels und Weiterflüge auf der Route. Nun hat er Skifahren in Ischgl gebucht.

Zürich: PeterPan bangt um seinen Flug nach Neverland
So, und in 34 Tagen geht mein Flug nach Bangkok. Ob es klappt, das ist die andere Frage. Angeblich dauert es „locker“ 2 Wochen bis die Systeme am Suvanabhumi wieder hochgefahren sind und der Airport wieder geordnet seinen Dienst aufnehmen kann. Da ich aber der Überzeugung bin, dass die Thai’s sehr gut arbeiten und die Sache schnell aus der Welt schaffen werden (das Hochfahren des Airports meine ich), denke ich dass sie weniger wie eine Woche brauchen werden. Aber zuerst sollte sich die Regierung mit den PAD-Leuten einigen oder etwas einfallen lassen.