01.07.2009 – Winterthur: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Diebstahl und versuchter Datenveränderung?

1. Juli 2009

Heute las ich beim Mittagessen folgenden Artikel im „Tagesanzeiger“:

„Treibjagd auf Automobilisten
….
Begonnen hatte die Verfolgung auf der Autobahn bei Winterthur. Der Mann habe aus seinem Auto heraus gefilmt, wie die jungen Männer ihn mit ihren beiden Autos massiv belästigten. Als die jungen Männer dies bemerkten, hätten sie ihn verfolgt. An seinem Wohnort angekommen, habe sich der Verfolgte in der Tiefgarage in Sicherheit gebracht.

Als jedoch eine bis dahin unbeteiligte Nachbarin des Verfolgten nach Hause gekommen sei und das Tor der Garage geöffnet habe, seien die jungen Männer sofort auf den Verfolgten losgestürmt. Sie hätten ihn zu Boden geworfen und massiv traktiert. Erst als die Nachbarin laut um Hilfe geschrien habe, hätten die jungen Männer von ihm abgelassen. Die Täter entrissen dem Mann das Mobiltelefon sowie seine Digitalkamera und verliessen die Tiefgarage wieder, wie die Polizei weiter schreibt.
…. „

Inzwischen sind zwei der 6 bis 8 mutmasslichen Täter gefasst; denn eine Nachbarin merkte sich die Fahrzeugkennzeichen. Aber die Angelegenheit kommt mir bekannt vor. So etwas Ähnliches ist mir nämlich auch schon einmal passiert.

Nateldiebstahl auf der Überholspur der A96 bei Landsberg am Lech

Originalartikel im Tagesanzeiger: Treibjagd auf einen Automobilisten
Weiterer Artikel: Bis in die Garage gehetzt und verprügelt
Weiterer Artikel: Treibjagd bis in die eigene Garage – Eine neue Eskalationsstufe

Aus dem Schweizer Strafgesetzbuch:

„Körperverletzung“ Artikel 122:
„1.  Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt oder gegen ihn tätlich wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raufhandel“ Artikel 133:
„Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Angriff“ Artikel 134:
„Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Raub“ Artikel 140:
„1.  Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Absatz 1 begeht, um die gestohlene Sache zu behalten, wird mit der gleichen Strafe belegt.
2.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr1 bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.
3.  Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft,
wenn er den Raub als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Raub begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.
4.  Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt, ihm eine schwere Körperverletzung zufügt oder es grausam behandelt.“

„Nötigung“ Artikel 181:
„Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

„Störung des öffentlichen Verkehrs“ Artikel 237:
„1.  Wer vorsätzlich den öffentlichen Verkehr, namentlich den Verkehr auf der Strasse, auf dem Wasser oder in der Luft hindert, stört oder gefährdet und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Bringt der Täter dadurch wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
2.  Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

Die Tatbestände „Datenveränderung“ oder „Beweismittelvernichtung“ oder „Beweismittelunterdrückung“ habe ich nicht im Schweizer Strafgesetzbuch gefunden.


18.03.2007 – CO2 und kein Ende – Hauptverursacher, Statistiken und Empfehlungen zum Thema Reduktion der Treibhausgase

18. März 2007

Interessant: Auf der Website des Umweltbundesamtes (Deutschland) wird das selbe unterbewusst beeinflussende Bild verwendet, wie auf der Website des Schweizer Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Dabei sieht die tatsächliche Verteilung der CO2-Emissionen ganz anders aus. Das Bild stammt zwar aus der Zeitschrift ADAC März 2007 Seite 38, aber die Daten kommen vom Institut für Wirtschaftsforschung und stimmen mit den Daten des Umweltbundesamtes fast gänzlich überein. Vergleiche hierzu eben das oben im Bild erwähnte PDF-Dokument (Umweltbundesamt Website „Klimaschutz“) oder Grafik unten.

Ergo: Es ist nicht der Pkw-Verkehr mit 11,9 Prozent von insgesamt 19 Prozent für „Verkehr“, wie das Foto gerne glauben machen möchte, der Hauptverursacher der CO2-Gase in Deutschland, sondern die Kraft- und Fernheizwerke mit 43,2 Prozent! Dann folgen Industrie, Gewerbe und Handel mit gesamt 24,8 Prozent, sowie Privathaushalte (Heizungsanlagen) mit 13 Prozent. Anders als in der Schweiz mit 21,46 Prozent entfällt in Deutschland ein Anteil von 11,9 % auf den Bereich „PKW“.

Zitierte Texte aus „Die Zukunft in unseren Händen – 21 Thesen zur Klimaschutzpolitik des 21. Jahrhundert und ihre Begründungen“ vom Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt. vom Oktober 2005

Der jährliche Primärenergieverbrauch in Deutschland ist seit 1990 etwa gleich bleibend hoch und betrug im Jahr 2001 knapp 14.600 Petajoule. Die einzelnen Sektoren hatten daran folgenden Anteil:

  • private Haushalte: 19,5 %
  • Verkehrssektor: 18,6 %
  • Industrie: 16,4 %
  • Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD): 10,5 %
  • Energieumwandlungssektor: 35,0 % (Kraftwerke)

Bereich Heizungen und private Haushalte:

Allein im Altbaubereich ist durch Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen für das Beheizen von Gebäuden und das Bereitstellen des Warmwassers sowie durch Verbessern des Wärmedämmstandards ein CO2-Emissionsminderungspotenzial von 50 bis 70 Mio. Tonnen pro Jahr realisierbar.

Nahezu 75 % der in Deutschland vorhandenen Gebäude sind vor 1985 gebaut worden. Bezogen auf die im Jahr 2002 vorhandenen ca. 4 Mrd. m² Gebäudefläche, wobei hiervon ca. 3 Mrd. m² auf die insgesamt 39 Mio. Wohnungen entfallen, ist durch Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen für die Beheizung von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser sowie die Verbesserung des Wärmedämmstandards von einem realistischen CO2-Einsparpotenzial im Altbaubereich von 50 bis 70 Mio. Tonnen CO2 auszugehen.

Bereich Kraftfahrzeugverkehr:

Mit einer kraftstoffsparende Fahrweise lässt sich der Kraftstoffverbrauch um bis zu 25 % reduzieren. Seit 1999 ist ihre Vermittlung für die Fahrausbildung und Führerscheinprüfung verbindlich vorgeschrieben. Zusammen mit einer standardmäßigen Ausstattung der Fahrzeuge mit Verbrauchs- und Schaltanzeigen ließen sich 2020 etwa 6,5 Mio. Tonnen CO2 einsparen.

Zu Fuß gehen und Rad fahren sind die mit Abstand umweltverträglichsten Formen des Verkehrs und dazu CO2-frei. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse verschiedener Studien und internationaler Vergleichswerte erscheint es möglich, bis 2020 den Anteil des Fahrradverkehrs am gesamten Personenverkehrsaufwand von derzeit etwa 2,4 % auf ca. 7 % zu erhöhen. Würden allein in Ballungsgebieten 30 % der Pkw-Fahrten unter 6 km mit dem Rad durchgeführt, ließen sich dadurch etwa 5,8 Mio. Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr mindern. Diese CO2-Emissionsminderungen ließen sich auf nahezu 10,5 Mio. Tonnen pro Jahr erhöhen, falls 30 % der Pkw-Fahrten unter 10 km durch Radfahrten ersetzt werden würden, was ein ehrgeiziges, gleichwohl auf lange Sicht durchaus erreichbares Ziel darstellt.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) verursacht pro Personenkilometer und bei einem durchschnittlichen Auslastungsgrad von 20-25 % im Durchschnitt nur rund ein Drittel der CO2-Emissionen eines Pkw.

Personenverkehr mit der Bahn verursacht im Mittel pro Personenkilometer weniger als halb so viele CO2-Emissionen wie bei Pkw-Verkehr oder Flugverkehr anfallen. Effizientere Bahnen sowie höhere Auslastungen (die Auslastung liegt im Fernverkehr zwischen 37 und 45 %) erhöhen die Umweltvorteile der Bahn.

Bereich Stromverbrauch:

Der Stromverbrauch der Privathaushalte lässt sich deutlich vermindern. Ein wichtiges Instrument dafür ist die Einführung einer Verordnung, die für Neugeräte diejenigen Geräteeigenschaften reguliert, die den Energieverbrauch bestimmen (Leistungsaufnahme, Schaltzeiten, Steuerungsprogramme usw.). Die Anforderungen wären regelmäßig an die Entwicklung der Technik anzupassen. Diese Verordnung müsste deutlich weitergehen als zum Beispiel das in Japan zur Festlegung von Verbrauchshöchstwerten gewählte Verfahren (dort Top-Runner-Programm genannt), das nur einen Teil der Einflüsse auf den Energieverbrauch berücksichtigt. Analoge Anforderungen sind auch an Bürogeräte zu stellen.

Womit müssen wir bereits heute anfangen?

Wie beschrieben, lässt sich im Gebäudebestand ein sehr großes Energieeinsparpotenzial erschließen. Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes sind dabei besonders wirksam. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Sanierungszyklus der Gebäude zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, die im Rahmen ohnehin anstehender Sanierungsmaßnahmen nicht ergriffen werden, wegen der Langlebigkeit vieler Bauteile in der Regel für mehrere Jahrzehnte nicht mehr durchgeführt werden dürften. Deshalb sind die einer energetischen Sanierung des Gebäudebestands entgegenstehenden Hemmnisse möglichst schnell durch geeignete Instrumente abzubauen.

Und: Woher kommt das Kohlendioxid?

Was sind die wichtigsten Quellen des Klimagases Kohlendioxid? Wie hat sich der CO2-Ausstoß der Haushalte, des Verkehrs und der Energiewirtschaft über die Jahre entwickelt? Und bei welchem Verkehrsmittel ist der CO2-Ausstoß am geringsten? Antworten auf diese und andere Fragen geben die folgenden Tabellen.

http://www.umweltbundesamt.de/klimaschutz/

Die Frage ist nur: Wie sehen die Tipps und Massnahmen zur Reduktion des Treibhausgases CO2 im Sektor Energieerzeugung aus, damit das grosse Tortenstück mit 43,2 Prozent „Kraft- und Fernheizkraftwerke“ deutlich reduziert werden kann.