17.01.2022 – Djokovic muss ausreisen. Gericht bestätigt Visaentzug

16. Januar 2022

Da fälscht man als Ungeimpfter versehentlich Dokumente, lügt in Einreiseformularen, trifft sich mit positivem PCR-Test mit Kindern, verheimlicht Flugreisen und schon wird man nicht zu den Australian Open gelassen.

Tennis-Star Novak Djokovic darf nicht in Australien bleiben. Ein Bundesgericht hatte die Annulierung seines Visums für rechtmäßg erklärt. Djokovic hat Australien nun verlassen. Zudem erhält er ein Einreiseverbot für die nächsten 3 Jahre.

Das Bundesgericht hatte am Sonntag mit der Verhandlung des Einspruchs des 34-jährigen Serben begonnen. Die australische Regierung befürchtete massiven Unmut und Widerstand der Bürger gegen Corona-Maßnahmen, sollte der Impfskeptiker Djokovic im Land bleiben dürfen.

https://www.zdf.de/nachrichten/sport/djokovic-visum-entscheidung-tennis-australian-open-100.html#xtor=CS5-48

Dass die Entscheidung richtig ist, merkt man an den unsachlichen Reaktionen der Rechtsnationalen in Serbien und natürlich in Deutschland.


09.01.2022 – Novak Djokovic Gerichtsverhandlung live verfolgen

10. Januar 2022

Novak Djokovic bekam kein Einreisevisum für Australien. Am 17.01.2022 beginnen die Australian Open. Allerdings ist Djokovic nicht geimpft und die Behörden lassen ihn nicht einreisen. Heute um 12 Uhr Ortszeit findet der Prozess statt, in welchem final über seine Einreise befunden wird. Dieser Prozess wird live übertragen.

Um 0 Uhr MEZ findet der Prozess statt.

16.01.2021 – Urteil: „Arschloch“ strafbar

17. Januar 2021

„Arschloch“ in Social Media ist keine Meinungsäußerung. Sondern als Beleidigung strafbar.

💪@igorpianist bekam Recht: 3 Kommentare, die laut Twitter zulässig seien, sind strafbare Beleidigungen. Das LG Berlin gestattet der Plattform nun die Herausgabe personenbezogener Daten. Jetzt ist @Twitter am Zug, die Daten herauszugeben! https://t.co/9K50ucGTx3

§14 Abs.3 TMG gestattet die Herausgabe von Daten zur zivilrechtl. Rechtsdurchs. u.a., wenn die in § 1 NetzDG genannten Straftatbestände verwirklicht sind. Hierzu zählt die Beleidigung. Das Strafrecht unterscheidet nicht, ob sich diese Beleidigung gegen links oder rechts richtet.

https://twitter.com/HateAid/status/1350008138162987011?s=19


07.10.2009 – Das Transformatorenkartell: EU Kommission büsst sechs Elektrotechnikkonzerne

8. Oktober 2009

Die NZZ und viele andere Medien berichten soeben:

Sechs Elektrotechnikkonzerne sind von der EU-Kommission wegen Absprachen im Transformatorengeschäft mit Millionenbeträgen gebüsst worden. Am stärksten zur Kasse gebeten wurde ABB: Der Technologiekonzern muss mit 33,75 Millionen Euro mehr als die Hälfte der Gesamtsumme von 67,6 Millionen Euro berappen.

Und weiter:

ABB ist seit den 1980-er Jahren in mehreren Kartellrechtsfällen gebüsst worden, war aber auch in Insider- und Bestechungsaffären verwickelt. Zudem war in Italien ein Fall von Bilanzschönung bei einer Tochterfirma aufgeflogen. Im vergangenen Dezember hatte ABB bekannt gegeben, dass zu Lasten der Rechnung des dritten Quartals 2008 unter anderem für hängige Rechtsfälle in den USA und in Europa sowie für Restrukturierungen insgesamt 850 Millionen Dollar zurückgestellt worden waren.

Was war passiert? Die Firmen aus Europa und Japan sollen von 1999 bis 2003 ihre Märkte aufgeteilt haben. Auch Areva, Alstom, Hitachi, Fuji Electric und Toshiba werden zur Kasse gebeten. Siemens hat nach eigenen Angaben „maßgeblich“ an der Aufdeckung des Kartells mitgewirkt und ging deshalb als Kronzeuge strafffrei aus.

Sechs beteiligte Mitarbeiter aus dem damaligen Siemens-Bereich Power Transmission and Distribution und einer österreichischen Tochtergesellschaft seien nicht mehr für Siemens tätig. Vertreter der Firmen hätten sich zwei Mal im Jahr in Luxushotels zu Absprachen getroffen. „Den Kartellmitgliedern war jedes Mittel recht, um ihr illegales Verhalten zu vertuschen“, erklärte die Kommission. Die Kartellwächter hatten 2007 mehrere Büros von Siemens und ABB durchsucht. (Quelle Reuters)

Erinnert mich irgendwie stark an das Glühbirnenkartell. „Gibt’s nicht? Gibt’s nicht!“