02.04.2020 – Soforthilfe in Bayern beantragbar


Ab sofort ist eine Soforthilfe für Bayerische Unternehmen beantragbar – ohne irgendwelche „Wenn und Aber“.
(In früheren Versionen musste man zuerst liquide Mittel aufbrauchen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall).

Soforthilfe Corona

In Bayern kann man als Freiberufler oder Kleinunternehmerin online ganz einfach einen Antrag stellen ohne bürokratische Vorkenntnisse, dauert wenige Minuten und eine knappe Woche später sind in der Regel zwischen 5.000- und 50.000- am Konto. Je nach Größe des Unternehmens. Das ist eine tatsächliche Soforthilfe.

Anträge können von Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Das Ganze dauert online nur wenige Minuten.

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