Tipps zu CDs kopieren und Musikdownloads von der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz


Via „Karsten un(blog)ed“ stosse ich auf einen Artikel samt Handlungshilfe der Schweizer „Stifung für Konsumentenschutz“, welche das Thema „Tipps zu CDs kopieren und Tauschbörsen“ behandelt.

Zitat: „CDs brennen, Hits aus dem Internet laden und nun der Boom der Musik-Handys: Musik scheint unbegrenzt nutzbar. Doch nicht alles ist erlaubt. Häufig sind die Konsumenten überfordert und tappen leicht in Fallen. Mit der kostenlosen Handlungshilfe «CDs brennen und Tauschbörsen» zeigt die SKS, wie der Musik- und Filmfreund legal geniessen kann. Die SKS-Handlungshilfe berücksichtigt auch, was mit dem neuen Urheberrechtsgesetz – zurzeit vom Parlament beraten – ändern könnte.

Dass jeder für den Eigenbedarf (z.B. für Verwandte oder enge Freunde) seine erworbenen CDs und Musikstücke kopieren darf, steht ausser Frage.

Interessant ist aber die Aussage zu folgendem „Tatbestand“:

Musik und Filme aus dem Internet beziehen
Frage: 3) Darf ich aus dem Internet Musik oder Filme gratis herunterladen (downloaden)?
Statt eine CD oder eine DVD zu kaufen, können Sie Musik und Filme auch aus dem Internet herunterladen. Neben Onlineläden für Musik und Filme (so genannte kostenpflichtige Downloadportale; siehe auch Frage 4) werden Musik und Filme auch gratis angeboten. Dabei gilt zu unterscheiden:

  • Musikgruppen oder Plattenfirmen stellen Musik gratis zur Verfügung. Beispielsweise weil die Musik werbefinanziert oder weil sich die Musikgruppen so eine grössere Verbreitung ihrer Musik erhoffen.
  • Auf Tauschbörsen steht Musik gratis zur Verfügung. Die Seiten werden von Internet-kennern betrieben, ohne dass die Musikgruppen oder Plattenfirmen um Erlaubnis gefragt wurden, ob deren Musik ins Internet gestellt werden darf.

Antwort: Für Sie als Konsument ist die Rechtslage klar. Denn die überwiegende Mehrheit der Juristen im Gebiet des Urheberrechts geht davon aus, dass der Konsument gratis Musik und Filme aus dem Internet downloaden darf. Unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt. Denn, so die Juristen, es könne nicht Ihnen als Konsument zugemutet werden, aus der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ein Gerichtsurteil gibt es noch nicht, da es noch zu keinem Klageverfahren gekommen ist. Vermutlich schätzt auch der Verband der Unterhaltungsindustrie IFPI die Chancen als gering ein. Das neue Urheberrechtsgesetz ändert nichts daran.

Anders sehen dies die (Schweizer) Juristen beim Thema „Upload“ oder „allgemein zur Verfügung stellen“:

5) Darf ich selber auf einer Tauschbörse Musik und Filme zur Verfügung stellen (uploaden)?
Wie in Frage 3 erläutert, ist es illegal, Musik und Filme ohne Erlaubnis der Urheber ins Netz zu stellen. So handeln auch Sie als Konsument illegal, wenn Sie Ihre Musik oder Filme für jedermann frei zugänglich ins Internet stellen (hochladen/uploaden). Das heisst: Sie dürfen nur downloaden, nicht aber uploaden.

Die SKS-Handlungshilfe «CDs brennen und Tauschbörsen» kann unter www.konsumentenschutz.ch heruntergeladen werden oder unter Einsendung eines adressierten und frankierten Antwort-Couverts an Stiftung für Konsumentenschutz, Postfach, 3000 Bern 23 bezogen werden. 
 
 Handlungshilfe (pdf, 59kb)

3 Responses to Tipps zu CDs kopieren und Musikdownloads von der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz

  1. […] kennzeichenbits.IM einlaufbereich der cd und dvd verpackungen sind in ein digipack zum beispiel auch platz für beihefte, sogenannte booklets.CD und dvd verpackungen sind in größeren stückzahlen […]

  2. […] s you and visual discs.AS an skilled cd cover using a downloaded digisleeve with 8pp ebook boxcreative bloq is part of future plc, incorporating trading brands rs components can supply a range of. […]

  3. […] vonklebeetiketten.DAs polyca digibook mit 12pp brochure ektralfarbe bislang gültigen preis von cd presswerk cd seiten mit 12pp brochure ns joachim domschat marburg.AArau aare verlag, 1994.1 digipak mit 6pp […]

Hinterlasse einen Kommentar